Evangelische Fachhochschule
                  Rheinland-Westfalen-Lippe





                         Diplomarbeit
                 im Studiengang Sozialarbeit










     Zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit bei
     Frauen - Ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik
     Deutschland und den Niederlanden











     Verfasser:     Sibylle Haertel
     Erstleser:     Prof. Dr. Huster
     Zweitleser:    Prof. Dr. Henke

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Vorwort

                                 "Es gibt also, mein Freund,
                                 keine Beschaeftigung eigens
                                 fuer die Frau, nur weil  sie
                                 Frau ist,  und  auch  keine
                                 eigens fuer  den  Mann,  nur
                                 weil  er  Mann   ist,   die
                                 Begabungen   finden    sich
                                 vielmehr  gleichmaessig bei
                                 beiden  Geschlechtern  ver-
                                 teilt."
                                 (Plato, Politeia)

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           Inhaltsverzeichnis

1.        Arbeitsmarktteilnahme von Frauen
          - geschichtlicher Rueckblick -
1.1.      Bundesrepublik Deutschland
1.2.      Niederlande
1.3.      Zusammenfassung

2.        Geschlechtsrollen und Rollenkonflikte

3.        Beruf und private Alltagsarbeit
3.1.      Bundesrepublik Deutschland
3.1.1.    Familiensituation
3.1.2.    Erwerbsverhalten von Frauen 
          und Arbeitsmarktbedingungen
3.1.3.    Auslaendische Frauen
3.2.      Niederlande
3.2.1.    Familiensituation
3.2.2.    Erwerbsverhalten von Frauen
          und Arbeitsmarktbedingungen
3.2.3.    Ethnische Frauen
3.3.      Zusammenfassung

4.        Frauen- und Familienpolitik
4.1.      Bundesrepublik Deutschland
4.1.1.    Familienpolitische Leistungen
          fuer berufstaetige Muetter
4.1.1.1.  Mutterschutz
4.1.1.2.  Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld
4.1.1.3.  Krankheit des Kindes
4.1.2.    Foerderprogramme fuer Frauen
4.1.3.    Frauenpolitik
4.2.      Niederlande
4.2.1.    Familienpolitische Leistungen
          fuer berufstaetige Muetter
4.2.1.1.  Mutterschutz
4.2.1.2.  Elternurlaub
4.2.1.3.  Notlagenurlaub
4.2.2.    Foerderprogramme fuer Frauen
4.2.3.    Frauenpolitik
4.3.      Zusammenfassung

5.        Kinderbetreuung
5.1.      Bundesrepublik Deutschland
5.2.      Niederlande
5.3.      Zusammenfassung

6.        Einstellung des Partners
          und Beitrag zur Familienarbeit
6.1.      Bundesrepublik Deutschland
6.2.      Niederlande
6.3.      Zusammenfassung

7.        Zusammenfassung

          Literaturverzeichnis




1.        Arbeitsmarktteilnahme von Frauen
          - geschichtlicher Rueckblick -

1.1.      Bundesrepublik Deutschland

          Mit  der  Befreiung  aus  der  Leibeigenschaft  im
          Jahre 1807 verloren viele Bauern  -  Maenner  sowie
          Frauen - die bisher in Haus, Hof und auf dem  Feld
          taetig waren, ihre Existenzgrundlage. Die steigende
          Zahl von Maennern und unverheirateten Frauen auf dem
          Arbeitsmarkt liess die Loehne sinken, so dass auch
          die  verheirateten  Frauen  gezwungen waren, durch
          ihre  Arbeit  in  den  Fabriken  zum Unterhalt der
          Familie beizutragen. (Weiland S. 88) Die
          buergerliche Frau, die sich bisher nur dem Haus und
          der Familie zu widmen hatte, konnte  sich  mit
          zunehmendem Frauenueberschuss Mitte des Jahrhunderts
          nicht mehr laenger nur ueber die Ehe definieren. Da
          fuer diese Frauen ein Beruf immer wichtiger wurde,
          kaempfte die buergerliche Frauenbewegung fuer den
          Zugang der Frauen zu mittlerer und gehobener
          Bildung. Ende des 19. Jahrhunderts konnten  nun
          buergerliche Frauen als Buerokraefte,
          Krankenpflegerinnen oder Lehrerinnen arbeiten.
          (Weiland S. 90ff) Die Berufstaetigkeit der Frau war,
          im Sinne der Frauenbewegung, eine Alternative zur
          Ehe; so  entsprach  das  "Lehrerinnenzoelibat", d.h.
          die Entlassung bei Verheiratung,  auch  ihren
          Vorstellungen. (Weiland S. 299) 1837 eroeffnete
          Friedrich Froebel den ersten Kinder- garten, der
          gleichzeitig neue Arbeitsmoeglichkeiten fuer Frauen
          bot. Von  1851 bis  1860  wurden  durch das
          Preussische Kultusministerium  die Kindergaerten
          wieder verboten.  Noch  1885  war  die  staatliche
          Pruefung  zur  Kindergaertnerin  unmoeglich,  da
          die Preussische Regierung verhindern wollte, dass
          Frauen durch die Nutzung der Kindergaerten einer
          Erwerbs- taetigkeit nachgehen konnten.
          (Weiland S.105f)

          Waehrend des Ersten Weltkrieges erhielt die Berufs-
          taetigkeit  der Frauen  im  Rahmen  der  "Arbeiter-
          beschaffung", eine groessere  Bedeutung.  Der  freie
          Arbeitsmarkt genuegte den Anforderungen der Kriegs-
          wirtschaft  nicht   mehr.   Eine   dem   Kriegsamt
          angeschlossene  Frauenarbeitszentrale   unter  der
          Leitung von Frau Dr. Lueders  (  spaetere  FDP-Abge-
          ordnete  und   Alterspraesidentin   des   Deutschen
          Bundestages  )   hatte  die   Aufgabe    weibliche
          Arbeitskraefte zu beschaffen und zu ueberwachen. Das
          Eindringen der Frauen in Maennerdomaenen leitete
          einen grundlegenden  Wandel  in  der  geschlechts-
          spezifischen Arbeitsteilung ein.(Gerhard S. 43f)
          Nach Ende des Krieges wurden die Frauen von  ihren
          Positionen  verdraengt,   um   die   alte   Ordnung
          herzustellen, und um  fuer die heimkehrenden Maenner
          Arbeitsplaetze bereitzuhalten. (Gerhard  S. 46)
          Mit der Erholung der  deutschen  Wirtschaft  stieg
          die  Frauenerwerbstaetigkeit  bis   zur   Weltwirt-
          schaftskrise erneut an. Der  Nationalsozialismus
          begegnete  der   Massen- arbeitslosigkeit  mit
          weiterem   Verdraengen   der Frauen  aus  dem
          Produktionsbereich   sowie   der Verherrlichung der
          Mutterschaft. (Weiland S. 184) Mit  beginnender
          Aufruestung  waren   Frauen   als Arbeitskraefte
          jedoch wieder gefragt. Unmittelbar nach Ende  des
          Krieges  verloren  die Frauen erneut ihre
          Arbeitsplaetze.  Zwar  war  der Rueckgang der
          Erwerbstaetigkeit unter  Frauen  nicht so gravierend
          wie  nach  dem  1.  Weltkrieg,  aber durch
          fehlenden  Kuendigungsschutz  mussten   sogar
          Kriegswitwen ihren  Arbeitsplatz  raeumen.
          (Kutsch S. 33 u. 44)

          Die  Leistungen der "Truemmerfrauen" beim Wiederauf-
          bau,  sowie  ihre  Erfahrungen  aus  dem  Weltkrieg,
          hatten das Selbstbewusstsein der Frauen gestaerkt.
          (Kutsch  S.  90)  Bessere  Ausbildung  und  rasches
          Wirtschaftswachstum      liess     die     weibliche
          Beschaeftigungsquote   1958  auf   34  %  ansteigen.
          Allerdings  lag die  Erwerbstaetigkeit verheirateter
          Frauen dagegen allerdings zwischen 1957 und 1961 auf
          seinem  niedrigsten Stand, und  erreichte das Niveau
          der  20iger  Jahre. (Zahlmann-Willenbacher S. 73)
          Eine  gravierende Veraenderung trat hier erst in den
          70iger  Jahren  ein. Die  steigende Erwerbsquote bei
          Frauen   ist  nun  vor  allemn  auf  die  zunehmende
          Berufstaetigkeit         verheirateter        Frauen
          zurueckzufuehren.   (Gottschall   S.   18)  Im
          Zusammenhang  mit  der  allgemeinen wirtschaftlichen
          Lage der vergangenen Jahre, sind es vor allem wieder
          die     Frauen,     die     ueberproportional    von
          Arbeitslosigkeit betroffen sind.

1.2.      Niederlande

          Im 19.  Jahrhundert  hatte  die  gesellschaftliche
          Position der Frauen auch in den Niederlanden einen
          Einfluss auf die Erwerbstaetigkeit. Arbeiterfamilien
          waren darauf angewiesen,  dass  Frauen  und  Kinder
          mitarbeiteten.  Ihre  Lebenssituation  unterschied
          sich in erheblichem Masse vom Buergertum. Hier  galt
          es   als    unpassend,    dass    Frauen   - selbst
          unverheiratete - bezahlte Arbeit verrichteten. Sie
          hatten sich um Haushalt und  Familie  zu  kuemmern.
          Das taegliche Leben der Toechter war  gepraegt
          durch Vorbereitung  auf  die  spaetere  Mutterschaft
          und Familie, sowie auf das Warten  auf  den
          richtigen Heiratskandidaten.
          (Cornelis/Hinderink S.13f)
          Die steigende Zahl unverheirateter Frauen
          zwischen 1830  und  1850  liessen  den  Ruf  nach
          besserer Ausbildung und bezahlter Arbeit  fuer
          Frauen  laut werden.  So  nahmen  in  der  zweiten
          Haelfte  des Jahrhunderts die Moeglichkeiten  an
          "schicklicher" Frauenerwerbsarbeit, z.B.  im
          Pflegebereich,  zu. (Cornelis/Hinderink S.31 u. 33)

          Ende des  Jahrhunderts  entwickelte  sich  in  den
          Niederlanden ein gesellschaftliches Phaenomen,  das
          bis  in  die  60iger  Jahre  dieses   Jahrhunderts
          andauerte:  die  Versaeulung,  eine   Blockbildung,
          basierend auf lebensanschaulicher Ueberzeugung. Das
          Beduerfnis nach  Gruppenidentitaet  brachte  die
          Niederlaender    dazu,     sich     zunaechst     in
          konfessionellen   "Saeulen"    zusammenzuschliessen.
          Spaeter   kamen   zu   der   protestantischen   und
          katholischen die sozialistische und liberale Saeule
          hinzu.  Dieses  Phaenomen  durchzog  alle  sozialen
          Schichten, und die Bevoelkerung  lebte  geteilt  in
          nebeneinander bestehenden Saeulen. Jede  Saeule
          hatte   ihre   eigenen   politischen Parteien,
          Gewerkschaften, Krankenhaeuser,  Schulen,
          Jugendeinrichtugen und  Zeitungen.  So  konnte  es
          sein, dass ein Protestant niemals in  seinem  Leben
          Kontakt mit einem Sozialisten hatte.
          (Schilling/Taeubrich S. 73f) Innerhalb  dieser  Saeulen
          entwickelten  sich   zu Beginn des 20.  Jahrhunderts
          Frauenvereinigungen. War bei den Sozialistinnen  ein
          grosses Bestreben, z.B.  die  Einfuehrung  des
          Frauenwahlrechtes,  so waren die konfessionellen
          Frauenvereinigungen kaum politisch taetig. Ihre
          Aufgaben  beschraenkten  sich auf Religion und
          Familie. (Cornelis/Hinderink S.39f) Das
          herrschende buergerliche Ideal der 20iger Jahre war
          auch  weiterhin   die   nicht   erwerbstaetige
          verheiratete Frau. Durch zunehmende  Industrieali-
          sierung und Lohnverbesserungen setzte es sich auch
          in den Arbeiterfamilien immer  weiter  durch,  dass
          die Frau im Haus blieb. (Cornelis/Hinderink S. 43)

          Beginnend mit der Weltwirtschaftskrise 1929  stieg
          die Arbeitslosigkeit, von der vor allem die Frauen
          betroffen werden.. So trat 1935 eine Bestimmung in
          Kraft,  durch  die  alle  Beamtinnen   mit   ihrer
          Verheiratung  entlassen  wurden.
          (Cornelis/Hinderink S. 157)
          Die Situation gipfelte in dem Gesetzentwurf  des
          katholischen Ministers fuer Soziale Sachen, Romme,
          der 1937 forderte, fuer alle verheirateten oder
          mit einem Partner zusammenlebenden Frauen ein
          Arbeitsverbot auszusprechen. Obwohl Romme grosse
          Teile der Bevoelkerung auf seiner Seite  hatte,
          trat dieses Gesetz nicht in Kraft.
          (Clason S. 52)
          Mit der Besetzung der Niederlande durch die Deutschen
          schien    sich    eine    Veraenderung anzubahnen.
          Die  Nationaal-Socialistische  Vrouwen Organisatie
          propagierte die  Erwerbstaetigkeit  von Frauen, die
          ihre Faehigkeiten in  den  "Dienst  der
          Volksgemeinschaft" stellen sollten. Einige Frauen
          folgten diesem Aufruf, andere wurden gezwungen, in
          Deutschland  zu arbeiten.  Insgesamt aenderte sich
          die Zahl  der  erwerbstaetigen  Frauen waehrend des
          zweiten Weltkrieges jedoch kaum.
          (Cornelis/Hinderink S. 102)
          In der Nachkriegszeit stiegen die Geburtenziffern an.
          Dies war zurueckzufuehren auf die Rueckkehr der
          Maenner, die Zunahme der Eheschliessungen, resultierend
          aus dem Wunsch nach einem normalen Familienleben sowie
          einem Nachholbeduerfnis an Vergnuegungen verbunden mit
          freiem   sexuellem Umgang. Gleichzeitig  wurde   vom
          Staat   und   privaten Organisationen das Ziel
          verfolgt, die  Familie  zu staerken.   Zunehmende
          Industrialisierung    und Verstaedterung
          schuerten    die     Angst     vor
          auseinanderfallenden  Familien.  Alle  politischen
          Parteien waren sich einig, dass  in  das  Bild  von
          Familie keine ausserhaeusig  arbeitende  Frau
          passt. (Cornelis/Hinderink S. 146) Die
          zunehmende   Industrialisierung   liess   die
          verheiratete Frau  als  ein  Arbeitskraftreservoir
          jedoch immer wichtiger werden. Vor allem  bei  den
          christlichen  Parteien,   deren   Politik   darauf
          ausgelegt   war,   die   verheiratete   Frau   vom
          Arbeitsmarkt zu  draengen,  nahm  aber  die  Kritik
          gegenueber der Erwerbstaetigkeit von  Ehefrauen  nur
          langsam ab. (Cornelis/Hinderink S. 157) Um
          verheirateten  Frauen   Anreize   zu   bieten,
          richteten einige Arbeitgeber Ende der 60iger Jahre
          Krippen fuer die Kinder der bei ihnen beschaeftigten
          Frauen ein. Mit zunehmender Frauenarbeitslosigkeit
          in den 70iger Jahren ebbte dieser Trend wieder ab.
          (Cornelis/Hinderink S. 158) Wenn auch  die
          Oeffentlichkeit der Ehefrau eine Erwerbstaetigkeit
          zubilligt,  so  lassen  Umfragen erkennen, dass ein
          grosser Teil der Bevoelkerung  die Berufstaetigkeit
          einer Mutter mit  kleinen  Kindern ablehnt. Bei
          zunehmender Akzeptanz zeichnet  sich eine
          gegenlaeufige Tendenz ab. Haben 1981 noch 83 % der
          Befragten  die  These  unterstuetzt,  dass  die
          Versorgung von Kindern in  der  Verantwortlichkeit
          von Mann und Frau liegt, so waren  dies  1986  nur
          noch 71 %. (Groenendijk/de Wit S. 123f)

1.3.      Zusammenfassung

          Die Frauenerwerbstaetigkeit in  der  Bundesrepublik
          Deutschland  war  und  ist  gekennzeichnet   durch
          Mobilisierung und Demobilisierung.  Vor allem  die
          verheirateten      Frauen       stellen       eine
          Arbeitskraftreserve dar, derer sich die Wirtschaft
          in Zeiten der Hochkonjunktur bedient, und die  bei
          nachlassendem  Bedarf  wieder  auf  Haushalt   und
          Familie verpflichtet wird.

          In den Niederlanden liegt die tiefere Ursache  fuer
          die  niedrige  Erwerbsquote  bei  Frauen  in   der
          typisch      niederlaendischen      Familienkultur,
          resultierend  aus  dem  traditionell  buergerlichen
          Charakter der Gesellschaft.
          Der  familiale  Lebenskreis   mit  der  Frau   als
          Mittelpunkt, ist von  groesster  Bedeutung.  Da  die
          Familienrolle in den Niederlanden zu einer totalen
          Rolle tendiert, tritt der Rollenkonflikt  zwischen
          Familien- und Berufsrolle schaerfer hervor  als  in
          anderen Laendern.


2.        Geschlechtsrollen und Rollenkonflikt

          Durch die  in den letzten Jahrzehnten  veraenderten
          Lebensverhaeltnisse der Bevoelkerung, hat  sich  die
          Frage der sozialen Ungleichheit entschaerft.
          Ungleichheit    taucht    jedoch    in     anderen
          Zusammenhaengen  wieder   auf,   naemlich   zwischen
          Maennern und  Frauen.  (Beck 1986 S. 129) Diese
          Ungleichheit  ist  Produkt   und   Grundlage   der
          Industriegesellschaft,  deren  Loesungsmuster   die
          geschlechtsspezifische   Arbeitsteilung   in   der
          Kleinfamilie  ist in dem Sinne, dass  Erwerbsarbeit
          Hausarbeit voraussetzt. (Beck 1990 S. 39)

          In  der  Notwendigkeit  der  Kinderversorgung  und
          -erziehung  begruendet  das   strukturfunktionalis-
          tische  Familienmodell   die   Ausgestaltung   der
          Geschlechtsrollen  (  zugeschriebene  Rollen   mit
          Verhaltensweisen,  die  von  Maennern  und   Frauen
          jeweils  anders  erwartet  werden).
          (Zahlmann-Willenbacher S. 60)
          Durch Funktionsverlagerungen, d.h. das Ausgliedern
          von Aufgaben in den ausserfamilialen Bereich
          (Doer/Schneider S. 92),  sowie   die   Aufloesung
          traditioneller    Sozialbeziehungen,    hat    die
          Kleinfamilie in staerkerem Masse emotionale Aufgaben
          bekommen. (Beck-Gernsheim 1980 S. 52)
          Nach   Parsons   Kernfamilienschema    sind    die
          Geschlechtsrollen  mit  bestimmten  Aufgaben   und
          Merkmalen verknuepft.  So  ist  die  instrumentelle
          Rolle  des  Mannes  auf  den   Aussenbereich,   die
          "Sacharbeit", und die expressive  Rolle  der  Frau
          auf   den   Innenbereich,   die   "Gefuehlsarbeit",
          gerichtet. (Doer/Schneider S. 96)
          Die Trennung der Lebensbereiche  in Verbindung mit
          der Festlegung auf Berufs- oder Familienrolle  ist
          Grundlage, der  weitgehend  noch  heute  geltenden
          Geschlechtsrollenstereotype.
          (Zahlmann-Willenbacher S. 70)
          Das   Familienmodell   der   nicht   berufstaetigen
          Hausfrau und - des fuer die  materielle  Sicherheit
          sorgenden  Ehemannes  -  entspricht  heute  jedoch
          nicht  mehr   der   gesellschaftlichen   Realitaet.
          Bedingt durch wirtschaftliche, kulturelle, soziale
          und politische Veraenderungen hat  sich  vor  allem
          bei den Frauen die Lebensorientierung gewandelt.
          Qualifizierte Berufsausbildung, spaete  Heirat  und
          weniger Kinder  sind  Zeichen  des  Aufbruchs  der
          Frauen aus ihrer traditionellen Familienrolle. Das
          Motto "die Frau gehoert in die  Familie"  hat  sich
          dahingehend geaendert, dass die Frau, abgesehen  von
          der Phase der Kleinkindererziehung, in  den  Beruf
          gehoert. (Rerrich S. 122)
          Diese   Wandlung   liesse   vermuten,   dass    auch
          gleichzeitig die bisher  geltende  geschlechtsspe-
          zifische Arbeitsteilung an Gewicht  verliert,  und
          damit  eine  Veraenderung   der   Geschlechtsrollen
          einherginge. Diese Mutmassung  jedoch  ist  falsch,
          denn  die   Geschlechtsrollenstereotype   besitzen
          weiterhin Gueltigkeit, was  die  Rollenflexibilitaet
          einschraenkt  (sicherlich  nicht  allein   getragen
          durch die Maenner).
          So  bewaeltigt  die  Frau  weiterhin,  neben  ihrer
          Berufsrolle, die Hauptlast aus der  Familienrolle.
          (Zahlmann-Willenbacher S. 73f)
          Die  Erfuellung  dieser  beiden  Rollen   kann   zu
          Spannungen fuehren.
          Werden  verschiedene Rollen mit  ihrer  Gesamtheit
          an  Erwartungen   als   unvereinbar   erlebt,   so
          entsteht ein Konflikt zwischen den Rollen  (Inter-
          Rollen-Konflikt). (Doer / Schneider S. 50)
          Die  an  die  Frau   herangetragenen   Erwartungen
          resultieren u.a.  aus  ihrer  Rolle  als  Ehefrau,
          Mutter, Hausfrau und Erwerbstaetige.
          Durch  die  geschlechtsspezifische   Sozialisation
          wird die Frau in hohem Masse auf ihre Familienrolle
          festgelegt.  Ihre  Reproduktionsarbeit  laesst  sich
          durch   Personenorientiertheit   charakterisieren,
          d.h. sie uebernimmt  als  "Herz  der  Familie"  die
          Beduerfnisbefriedigung   der    Familienmitglieder.
          (Beck-Gernsheim  1981  S.  38)    Demgegenueber
          erfordert die Produktionarbeit immer ein  gewisses
          Mass an Herz- und Gedankenlosigkeit. In ihrer Rolle
          als    Erwerbstaetige    wird    die    Frau    mit
          "konkurrenzorientierten Verhaltensweisen" konfron-
          tiert, die die Berufsarbeit kennzeichnen.
          (Beck-Gernsheim 1981 S. 33f)
          Der  Versuch,  die  starke  Festlegung   auf   die
          gefuehlsbetonte Familienrolle mit der gesellschaft-
          lich hoch bewerteten Berufsrolle  in  Einklang  zu
          bringen, kann zu Konflikten  zwischen  den  Rollen
          fuehren.
          Auf  der  einen  Seite  steht  das   Problem   der
          zeitlichen Vereinbarkeit von  Beruf  und  Familie.
          Die Frau kann, bedingt durch ihre  Einspannung  im
          Beruf, nicht allen Erwartungen der Familie gerecht
          werden.
          Auf  der  anderen  Seite  steht  ein  inhaltliches
          Problem.  Die  Teilnahme   am   Berufsleben   wird
          erschwert durch  das  Vorurteil,  dass  Frauen  ein
          mangelndes Arbeitsbewusstsein haetten, das in  ihrer
          privatistischen und familienbezogenen Orientierung
          begruendet sei. (Milz S 164)
          Durch    die    an    die     Frau     gerichteten
          widerspruechlichen    Anforderungen     ist     ein
          Rollenkonflikt unausweichlich.
          Um diesem Konflikt zu entgehen sehen Frauen haeufig
          die einzige Loesung im Verzicht auf  eine  bezahlte
          Taetigkeit.
          In dieser Problematik  liegt  moeglicherweise  auch
          die Ursache, warum so viele Frauen auch heute noch
          ihre  Berufswahl  auf  einige wenige  Berufsfelder
          konzentrieren, denn Taetigkeiten im Pflege-, Lehr-,
          und Sozialbereich sind auf die weibliche Personen-
          orientierung angewiesen.


3.        Beruf und private Alltagsarbeit

3.1.      Bundesrepublik Deutschland

3.1.1.    Familiensituation

          In der Bundesrepublik  Deutschland  (alte  Laender)
          lebten 1987 31,8 Millionen Frauen und stellten mit
          52 % die Mehrheit der Bevoelkerung. 14,4  Millionen
          Frauen waren verheiratet und 817.000 Frauen  waren
          Alleinerziehende  mit  Kindern  unter  18  Jahren.
          (BMJFFG Okt. 1989 S. 10)

          Mit der Reform des  Familienrechts  1977  hat  der
          Gesetzgeber das Leitbild  der  Hausfrauenehe  zwar
          aufgehoben, aber immer noch wird gemaess  @1356 BGB
          von der Frau die groessere Fuersorge fuer die  Familie
          erwartet. Trotz der Moeglichkeit,  erwerbstaetig  zu
          sein, ist die Berufswelt  weiterhin  auf  den  von
          Haus- und Familienarbeit  freigestellten   berufs-
          taetigen  Mann  zugeschnitten.  Hier  ist  es   die
          Aufgabe der Frau,  den  Mann  von  allen  Alltags-
          belastungen freizuhalten, damit er seine  Energien
          auf die beruflichen Angelegenheiten  konzentrieren
          kann.(Beck-Gernsheim  1980 S. 64)
          Untersuchungen haben ergeben,  dass  Vollhausfrauen
          woechentlich   ca.   50   bis   70   Stunden    mit
          Routinetaetigkeiten  im  Haushalt beschaeftigt sind.
          Bei erwerbstaetigen Frauen  liegt  der  Zeitaufwand
          bei ca. 40 bis 60 Stunden in der  Woche.
          (BMJFFG Okt. 1989 S. 53)
          Diese Zahlen zeigen, dass auch bei der berufstaetigen
          Frau die private Alltagsarbeit in der Hauptsache in
          ihren Aufgabenbereich faellt. Sie ist diejenige,
          die unter staendigem Zeitdruck steht und  den  Tagesab-
          lauf durchplanen muss, damit  sich  Beruf,  Familie
          und Haushalt fuer sie vereinbaren lassen.

          Darueberhinaus uebernimmt die  Frau  auch  weiterhin
          die ihr traditionell zugewiesene Aufgabe der
          Entlastung und des emotionalen Ausgleichs fuer den
          Mann.(Beck-Gernsheim 1980 S. 124)  Sie  traegt
          Sorge fuer ein Familienklima der  Geborgenheit  und
          Entspannung und ist zustaendig fuer  das  Vermitteln
          bei familiaeren Konflikten und Spannungen.
          Neben dieser Mehrfachbelastung  der  berufstaetigen
          Frau laesst sich feststellen, dass der Ehefrau  keine
          sozial eingespielten Uebertragungsmoeglichkeiten zur
          Verfuegung   stehen.   Sie   uebernimmt   zwar   den
          emotionalen Ausgleich in der  Familie,  kann  aber
          selbst kaum auf eine eigene  Entlastung,  Staerkung
          oder liebevolle Unterstuetzung hoffen.
          Diese an die Frau  gestellten  Anforderungen  sind
          sicherlich mit ein Grund dafuer, dass  sich  in  den
          50iger Jahren ein Drei-Phasen-Modell  entwickelte:
          Erwerbstaetigkeit der Frau  bis  zum  ersten  Kind,
          dann Familienphase von 10 bis 15 Jahren Dauer, und
          in der dritten Phase  der  Wiedereinstieg  in  die
          Erwerbstaetigkeit. (Beck-Gernsheim 1984 S. 45)
          Obwohl auch heute noch das Drei-Phasen-Modell  fuer
          junge Frauen seine Geltung hat (Rerrich S. 124),
          so laesst sich doch ein  Wandel  erkennen.  Die  Er-
          werbstaetigkeit  wird  heute  nur  noch  fuer   eine
          relativ kurze Zeitspanne, in der die Kinder  klein
          sind, unterbrochen.(Born S. 103)  Darueberhinaus
          warten die Frauen laenger mit der Geburt des ersten
          Kindes  und  bekommen  weniger Kinder als  frueher.
          (Milz S. 165)

3.1.2.    Erwerbsverhalten von Frauen
          und Arbeitsmarktbedingungen

          Die     Veraenderungen     beim      traditionellen
          Drei-Phasen-Modell sind auf verschiedene  Ursachen
          zurueckzufuehren.
          Die schulische Ausbildung von  Maedchen  entspricht
          heute der von Jungen, und auch  eine qualifizierte
          Berufsausbildung ist  fuer  junge Frauen selbstver-
          staendlich geworden. (BMJFFG Okt. 1989 S. 13)
          Bedingt durch laengere  Ausbildungszeiten  und  dem
          Wunsch  nach  Berufstaetigkeit  verschieben   junge
          Frauen haeufig die Gruendung einer Familie  auf  ein
          hoeheres Alter. (Beck-Gernsheim 1980 S. 200)
          Fuer viele, vor allem junge  Frauen,  verliert  die
          Familienrolle an Gewicht. In ihrem  Lebensplanent-
          wurf nimmt das Erreichen einer gesicherten  beruf-
          lichen  Position  zunehmend  einen  gleichrangigen
          Stellenwert ein. Hierzu  gehoert  auch  die  genaue
          Planung  der  Mutterschaft,  denn  eine   niedrige
          Kinderzahl bietet am ehesten die Moeglichkeit einer
          baldigen Rueckkehr in den Beruf. (Milz S. 166)
          Neben dem eigenen Wunsch, die Erwerbstaetigkeit nur
          kurz  oder  gar  nicht  zu  unterbrechen,  spielen
          Arbeitsmarktbedingungen eine wesentliche Rolle. Es
          stellt sich die Frage, ob eine Familienpause nicht
          auch einen Qualifikationsverlust bedeutet, und die
          Frau  im  Berufsleben   den   Anschluss   verliert.
          (Rerrich S. 126)
          Darueberhinaus hat der, mit Beginn der 80iger Jahre
          einsetzende  Beschaeftigungsrueckgang, die Angst vor
          Arbeitslosigkeit verstaerkt.  Da  sich  auch  heute
          noch die Berufswahl der Mehrzahl aller Maedchen und
          Frauen auf einige  wenige  Bereiche  konzentriert,
          (Eckert S. 247) wird der  Arbeitsmarkt  fuer  sie
          noch enger.
          Tradiertes   Rollenverstaendnis   und   die   damit
          verbundene  geschlechtsspezifische   Sozialisation
          beguenstigen die  Beschraenkung  auf  frauentypische
          Berufe.
          Neben  der   Tatsache   der   Unterbewertung   von
          Frauenarbeit und der schlechteren Entlohnung  laesst
          sich   feststellen,   dass    Frauenberufe    keine
          Familienberufe sind. Unguenstige  Arbeitszeitlagen,
          lange Arbeitszeiten  (Verkaeuferinnen,  Arzthelfer-
          innen), oder  Schichtdienst  (Industriearbeiterin,
          Krankenschwester), lassen  eine Vereinbarkeit  von
          Beruf und Familie besonders schwierig werden.
          (Born S. 186f) Um Beruf und  Familie  besser  in
          Einklang zu bringen, reagieren  viele  Frauen  mit
          einem Wechsel in ein Teilzeitarbeitsverhaeltnis.
          Offen bleibt dabei allerdings die Frage,  ob  dies
          wirklich der Wunsch der Frauen ist, oder lediglich
          eine Anpassung an die Umstaende.  Handelt  es  sich
          bei  der   meist   geringer   qualifizierten   und
          schlechter  bezahlten  Teilzeitarbeit   um   einen
          Kompromiss,     weil     die     Versorgung     mit
          Kinderbetreuungseinrichtungen  unzureichend   ist?
          Ist  Teilzeitarbeit  nur  eine   Notloesung,   weil
          Vollzeitarbeitsplaetze fehlen oder Arbeitslosigkeit
          droht? (Luehder S. 73)
          Eines allerdings ist klar, dass dieses  von  Frauen
          bevorzugte Arbeitsverhaeltnis (90 - 97%  Frauenan-
          teil, die Zahlen in der Literatur  variieren)  die
          Freistellung des  Mannes  von  der  Reproduktions-
          arbeit beinhaltet und zur  patriarchalisch  struk-
          turierten Arbeitsgesellschaft beitraegt.
          Trotz  der  haeufig  schwierigen  Situation  nehmen
          viele Frauen die Mehrfachbelastung gerne in  Kauf.
          Berufstaetig  zu  sein  hat  fuer  sie   nicht   nur
          oekonomische  Gruende,  sondern  bedeutet  auch  ein
          zeitweises Entrinnen aus der Hausarbeitsmonotonie.
          Im   Beruf   erfahrene    Selbstbestaetigung    und
          Selbstbewusssein haben  nicht  zuletzt  auch  einen
          Einfluss auf die eigene Zufriedenheit, die wiederum
          im Umgang  mit  den  Kindern  von  Bedeutung  ist.
          (Born S. 107)
          Von ganz besonderer Wichtigkeit  ist  daneben  die
          Moeglichkeit  zu  sozialen  Kontakten.  Anerkennung
          ihrer Leistungen als berufstaetige Frau und  Mutter
          kann sie von Kolleginnen erfahren. Hier trifft sie
          auf  Frauen  in  aehnlicher  Situation  und  findet
          Verstaendnis fuer ihre Alltagssorgen (Milz S. 172);
          eine  Bestaetigung,  die  ihr  die   eigene
          Familie nicht selten schuldig bleibt.

3.1.3.    Auslaendische Frauen

          Im Jahr 1988 lebten ca. 2  Millionen  auslaendische
          Frauen   und   Maedchen   in   der   Bundesrepublik
          Deutschland, etwa  ein  Viertel  von  ihnen  waren
          juenger als 18 Jahre. Den groessten  Anteil  bildeten
          die   Tuerkinnen   (ca.   656.000),   gefolgt   von
          Italienerinnen  (ca.  214.000)  und  Jugoslawinnen
          (ca. 170.000). (BMJFFG Okt. 1989 S. 73)

          Untersuchungen  und  statistisches  Material  ueber
          auslaendische Frauen  liegen  nur  in  lueckenhaftem
          Umfang  vor.  Selbst  vorhandenes   Zahlenmaterial
          weicht zum Teil in  erheblichen  Masse  voneinander
          ab.
          Darueberhinaus ist die Beschreibung  der  Situation
          von Auslaenderinnen  schwer  moeglich,  da  es  sich
          nicht um  eine  homogene  Personengruppe  handelt.
          Generell laesst sich jedoch sagen, dass die  Mehrzahl
          der hier lebenden  Frauen,  ob  als  Arbeitskraefte
          angeworben  oder  auf  dem  Wege   des   Familien-
          nachzuges  in   die   Bundesrepublik   Deutschland
          eingereist,     erwerbstaetig     sein      wollen.
          (Gunkel-Henning S. 178)

          Neben  ihren  speziellen  Schwierigkeiten  in  der
          Berufswelt, sowie  der  doppelten  Stigmatisierung
          als Auslaenderinnen und als  Frau,  kommen  weitere
          Probleme   auf    sie    zu.    Die    herrschende
          Wohnungsknappheit   bedeutet   vor    allem    fuer
          auslaendische Familien beengte  Lebensverhaeltnisse.
          (BMJFFG Okt. 1989 S. 73)
          Viele Kinder muessen die Versorgung ihrer  juengeren
          Geschwister uebernehmen,  weil  Kinderbeteuungsein-
          richtungen fehlen. Haus- und Familienarbeit ist in
          noch hoeherem Masse als  bei  deutschen  Frauen  die
          Angelegenheit der  weiblichen  Familienmitglieder.
          (Gunkel-Henning S. 200)

          Vorurteile,    Sprachschwierigkeiten,     Arbeits-
          bedingungen   und   ihre    familiaere    Situation
          verhindern haeufig die Integration von auslaendischen
          Arbeitnehmerinnen. Kommunikationsmoeglichkeiten und
          Selbstbestaetigung,  die  fuer  die  deutsche   Frau
          wichtige  Argumente  sind,   finden   auslaendische
          Frauen in ihrer Arbeit nur selten.
          Dies, sowie der Konflikt  zwischen  der  Bewahrung
          traditioneller Werte und Normen und der  Anpassung
          an die industrielle Arbeitswelt,  kann  ein  Grund
          dafuer sein, dass auslaendische Frauen haeufig  an
          psychosomatischen       Krankheiten        leiden.
          (Gunkel-Henning S. 200)

3.2.      Niederlande

3.2.1.    Familiensituation

          In den  Niederlanden  lebten  1991  ca.  7,6  Mio.
          Frauen, 46 % der Frauen waren verheiratet.
          (Emanciepatieraad 1991 S. 1)
          Im Jahr 1957 wurde die verheiratete  Frau  in  den
          Niederlanden  vom  Gesetz   als   "geschaeftsfaehig"
          erklaert,  was  u.a.  bedeutete,   dass   sie   ohne
          Zustimmung  ihres  Ehemannes  erwerbstaetig  werden
          konnte.   (Clason S. 53)   Die    bestehende
          Gesetzgebung jedoch  ist  vielfach  noch  auf  die
          Ein-Verdiener- Situation abgestimmt. (CNV S. 2)
          Einen  grossen  Einfluss  auf  die  Rollenverteilung
          zwischen Mann und Frau hat die hohe Prioritaet  des
          haeuslichen Lebensbereiches.
          Das familiale  Rollengefuege  in  den  Niederlanden
          stimmt mit der von Parsons und Bales beschriebenen
          Mittelklassenfamilie in  den  Vereinigten  Staaten
          ueberein. Der Mann und Vater fuellt  die  instrumen-
          telle  Rolle  aus,  als  Ernaehrer  und  Bindeglied
          zwischen Aussenwelt  und  Familie.  Die  expressive
          Rolle der Frau und Mutter beinhaltet  dagegen  fuer
          das Wohl der Familienmitglieder zu sorgen.
          Trotz der  instrumentellen  Rolle  werden  in  den
          Niederlanden von dem Mann auch expressive Elemente
          erwartet.  In  hoeherem  Masse  als  z.B.   in   der
          Bundesrepublik Deutschland beteiligt  er  sich  an
          der Mitgestaltung der familialen Lebenssphaere.
          Instrumentelle   Elemente   in   der   Frauenrolle
          hingegen  sollen   lediglich   dazu   dienen,  die
          expressive  Rolle  besser  erfuellen   zu   koennen.
          (Clason S. 7f)
          Die bis in  die 60iger und 70iger Jahre, vor allem
          von    den    christlichen    Parteien,  getragene
          Auffassung, dass die  verheiratete  Frau  ins  Haus
          gehoert  (Cornelis/Hinderink S. 157), ist  auch
          heute noch spuerbar. Im Gegensatz zum relativ hohen
          Status der Frau in der Familie, sinkt ihr  Ansehen
          in  der  Ausfuellung  einer   anderen,   z.B.   der
          Berufsrolle. (Clason S. 8)

3.2.2.    Erwerbsverhalten von Frauen und
          Arbeitsmarktbedingungen

          Die traditionellen Wertvorstellungen, bei der  die
          Familienrolle absoluten Vorrang hat,  sowie  eine,
          bis in die 60iger Jahre hohe Geburtenrate, hat die
          Arbeitsmarktteilnahme der Frauen niedrig gehalten.
          (v.Voorden/Groenendijk S. 69)
          In der Zeit von 1960 bis 1983 stieg die  Zahl  der
          erwerbstaetigen verheirateten Frauen von  7  %  auf
          36 %. Trotz dieser Zunahme liegen die  Niederlande
          im europaeischen Vergleich auf den hinteren Raengen.
          (MiSoZaWe 1987 S. 17)
          Verliessen die Frauen frueher den  Arbeitsmarkt  mit
          der Heirat, so verschob sich der Austritt  in  den
          70iger  Jahren   auf   die   Geburt   des   ersten
          Kindes. (Groenendijk/de Wit S. 122)

          Einen Einfluss auf die  Frauenerwerbstaetigkeit  hat
          auch  heute  noch  die  Anwesenheit  von  Kindern.
          Hierbei spielt jedoch nicht die Anzahl der  Kinder
          eine  Rolle,  sondern  lediglich  das  Alter   des
          juengsten   Kindes.
          (Gewestelijk Arbeidsbureau Leeuwarden S. 52)
          Neben  sinkender  Geburtenrate  (1970  2,58, 1983
          1,46) bleiben auch immer  mehr  Frauen  freiwillig
          kinderlos.  Nach  Schaetzungen  werden   die   1960
          geborenen Frauen zu ca. 25  %  kinderlos  bleiben.
          (Groenendijk/de Wit S. 122) Die Literatur geht
          davon aus, dass dies eine positive  Auswirkung  auf
          die Arbeitsmarktteilnahme von Frauen  haben  wird.
          Bei dieser Sichtweise  wird  meiner  Meinung  nach
          verschleiert,   dass   die   Frauen   gerade    die
          Kinderlosigkeit  waehlen,  um   ununterbrochen   am
          Berufsleben teilnehmen zu koennen. Dass viele Frauen
          ihr  Berufs-  und  Familienleben   genau   planen,
          beweist auch der neue Trend, das erste  Kind  erst
          nach dem 30. Lebensjahr zu bekommen.
          (Groenendijk/de Wit S. 123)
          Die  Arbeitsmarktsituation  von  Frauen   in   den
          Niederlanden ist vergleichbar mit der  der  Frauen
          in der Bundesrepublik. Geringes Ausbildungsniveau,
          Beschraenkung  auf  einige  wenige   Berufsgruppen,
          Vorurteile,   sowie   veraltete   oder    fehlende
          Berufserfahrung, erschweren Frauen  die  Teilnahme
          am   Berufsleben.
          (Gewestelijk Arbeidsbureau Leeuwarden S. 50f)
          In den Niederlanden uebt darueber hinaus der Wohnort
          einen Einfluss auf  die  Moeglichkeiten  der  Frauen
          aus, einer bezahlten  Arbeit  nachzugehen.  Frauen
          aus  laendlichen  Gebieten  finden   haeufig   keine
          Arbeitsstelle   oder   sind    gezwungen,    grosse
          Entfernungen  zwischen  Wohn-   und   Arbeitsplatz
          zurueckzulegen.
          Erschwert  wird  diese  Situation  durch  fehlende
          Einrichtungen  zur  Kinderbetreuung.  So  gibt  es
          z.B. in Nordfriesland  nur  1   Kindertagesstaette.
          (Gewestelijk Arbeidsbureau Leeuwarden S. 53f)
          Durch die Tatsache, dass die Frau  immer  noch  die
          Hauptverantwortung traegt fuer  die  Versorgung  von
          Haushalt und Kindern,  ist  eine  Erwerbstaetigkeit
          haeufig in nur  eingeschraenktem  Masse  moeglich.  Um
          sich beides zu  ermoeglichen  bleibt  oft  nur  die
          Alternative, einer Teilzeitarbeit nachzugehen.
          1988 machten Teilzeitbeschaeftigungen  25  %  aller
          Arbeitsmoeglichkeiten  in  den  Niederlanden   aus.
          (CNV S. 5)   1990   wurden   70,4   %    der
          Teilzeitstellen      von      Frauen      besetzt.
          (Emancipatieraad 1991 S. 3) Mehr als die  Haelfte
          (61 %)   aller    erwerbstaetigen    Frauen    sind
          Teilzeitbeschaeftigte. Damit stehen die Niederlande
          in Europa an der Spitze. (CNV S. 5)

3.2.3.    Ethnische Frauen

          Im  Jahr  1986  lebten  ca.  635.000  auslaendische
          Maenner und Frauen in den Niederlanden, und machten
          damit ungfaehr 4,4 % der Gesamtbevoelkerung aus.
          Neben den "Gastarbeitern" aus  dem  Mittelmeerraum
          leben in den  Niederlanden  Minderheiten  aus  den
          ehemaligen Kolonien Surinam, von den Molukken  und
          den Antillen. Hinzu kommen  ca.  70.000  Chinesen,
          eine wirtschaftlich unabhaengige Minderheit, die in
          den  Statistiken  kaum   in   Erscheinung   tritt.
          (Emancipatieraad 1988 S. 19)
          Die  Situation   der   auslaendischen   Frauen   zu
          generaliesieren  ist   nicht   moeglich.   Zwischen
          Kultur, Lebensgewohnheiten und  dem  Grund,  warum
          sie  in  den  Niederlanden  leben,  bestehen grosse
          Unterschiede. So ist die Position der  Frauen  zum
          einen abhaengig von dem Platz,  den  sie  in  ihrer
          eigenen Bevoelkerungsgruppe einnehmen, zum  anderen
          von dem Platz, der  dieser  Bevoelkerungsgruppe  in
          der  niederlaendischen  Gesellschaft  zuteil  wird.
          (Oudijk/Wal S. 110)
          Den   groessten   Anteil   der   Frauen   aus    den
          Mittelmeerlaendern bilden  die  Tuerkinnen  (87.000)
          und  die  Marokkanerinnen  (65.000).  Hier  werden
          gravierende Unterschiede bereits sichtbar.
          Ungefaehr 50% der Tuerkinnen in erwerbsfaehigem Alter
          sind berufstaetig bzw. suchen Arbeit. Die Zahl  der
          erwerbstaetigen  Marokkanerinnen  ist  dagegen   so
          gering, dass sie von  den  Statistiken  nicht  mehr
          erfasst wird. (Emanciepatieraad 1991 S. 1 u. 3f)
          Ursachen sind, dass 49 % der Marokkanerinnen juenger
          sind als 15 Jahre (18 % der Niederlaenderinnen sind
          unter  15  Jahren)   und   die   durchschnittliche
          Kinderzahl der Frauen bei 5,8 liegt  (1,5  in  den
          Niederlanden). (Emanciepatieraad 1988 S. 20)

          Die Hauptverantwortlichkeit fuer die Familienarbeit
          gilt fuer  ethnische  Frauen  ebenso  wie  fuer  die
          niederlaendische    Frau;,    abhaengig    von    den
          traditionellen    Wertvorstellungen    sogar    in
          verstaerktem  Masse.  So  ist  auch  sie  in   ihrer
          Erwerbstaetigkeit   Einschraenkungen    unterworfen.
          (Breek S. 30)
          Die Situation ethnischer Frauen ist gekennzeichnet
          durch   hohe   Arbeitslosigkeit,   bedingt   durch
          mangelhafte  Berufsqualifikation  und  beschraenkte
          Arbeitsvergangenheit.   (Breek S. 25)    Die
          Problematik  verstaerkt  sich,  da  die  Frauen  im
          Durchschnitt mehr Kinder haben als niederlaendische
          Frauen. Bei Frauen aus Surinam  und  den  Antillen
          kommt hinzu, dass  sie  einen  groesseren  Bedarf  an
          Kinderbetreuung haben, da sie ihre  Kinder  haeufig
          allein erziehen. (Oudijk/Wal S. 112)
          Auch  in  den  Niederlanden  ist  das  Leben   der
          ethnischen Frauen bestimmt durch Isolation und die
          Belastung  als  Frau,  Mutter,  Erwerbstaetige  und
          Auslaenderin.

3.3.      Zusammenfassung

          Es laesst sich feststellen, dass  die  Situation  der
          Frauen in der Bundesrepublik Deutschland  und  den
          Niederlanden,   hinsichtlich   der   Berufs-   und
          privaten Alltagsarbeit, vergleichbar ist.
          Obwohl das  herkoemmliche  Ein-Verdiener-Modell  an
          Geltung verloren  hat,  sind  es  heute  noch  die
          Frauen, die zugunsten der Familie im  Erwerbsleben
          zurueckstecken.
          Dies  gilt  vor  allem  in  den  Niederlanden,  wo
          Berufstaetigkeit  von  verheirateten  Frauen   noch
          immer nicht in die, speziell fuer Frauen geltenden,
          Rollenerwartungen   passt.   Die    niederlaendische
          Gesellschaft   basiert   auf   dem   Prinzip   der
          erwerbsfreien,  verheirateten  Frau.   Hier   sind
          traditionelle, zum Teil durch den  calvinistischen
          Charakter     der     Gesellschaft     beeinflusste
          Wertvorstellungen heute noch spuerbar.
          So nimmt der Mann zwei Rollen ein, die Berufs- und
          die Familienrolle,  von  der  Frau  hingegen  wird
          erwartet, dass ihre einzige  Rolle,  die  Familien-
          rolle, Prioritaet hat.
          In diesem Zusammenhang muss auch heute die  Berufs-
          rolle  der  Frau  sekundaer  bleiben.  In   welchem
          Masse die Frauen dies verinnerlicht  haben, beweist
          die   Tatsache,    dass    die    Ausweitung    der
          Frauenerwerbstaetigkeit   auf   die   Zunahme   der
          Teilzeitarbeit  zurueckzufuehren  ist.  Obwohl   die
          Niederlande     im     europaeischen     Vergleich,
          hinsichtlich der  Frauenerwerbsarbeit,  unter  dem
          Durchschnitt  liegen,  nehmen  sie  bezueglich  der
          Teilzeitarbeit eine Spitzenstellung ein.


4.        Frauen- und Familienpolitik

4.1.      Bundesrepublik Deutschland

4.1.1.    Familienpolitische Massnahmen fuer berufstaetige
          Muetter

          Das neu entstandene  doppelte  Leitbild  der  Frau
          bedarf einer familienfreundlicheren Gestaltung des
          Arbeitslebens. Seit den 70iger Jahren ist  es  das
          Anliegen  der  Frauenbewegung  eine  Situation  zu
          schaffen, die Frauen  eine  bessere  Vereinbarkeit
          von Beruf und Familie ermoeglicht.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 167)
          Eine  immer  noch   auf   den   Mann   abgestimmte
          Arbeitswelt erfordert  politische  Massnahmen,  die
          den Frauen den  Eintritt  in  den  Beruf  und  die
          Ausgestaltung ihres Erwerbslebens erleichtert.

4.1.1.1.  Mutterschutz

          In der Schwangerschaft steht jede Frau  unter  dem
          besonderen Schutz des Staates.
          Das Mutterschutzgesetz gilt  fuer  alle  weiblichen
          Beschaeftigten,  die  in  einem   privatrechtlichen
          Arbeitsverhaeltnis stehen  (fuer  Beamtinnen  gelten
          vom Bundesland  abhaengige  Bestimmungen,  die  dem
          Mutterschutzgesetz angelehnt sind).
          Waehrend    der    Schwangerschaft   besteht    ein
          Kuendigungsschutz,   Ausnahmen    sind    nur    in
          Sonderfaellen zulaessig.
          Darueberhinaus   duerfen   werdende   Muetter   nicht
          beschaeftigt werden, wenn die Taetigkeit  das  Leben
          und die Gesundheit von Mutter oder Kind gefaehrdet.
          Ab  der  sechsten  Woche   vor   dem   errechneten
          Geburtstermin  beginnt  die  Schutzfrist,  es  sei
          denn, die  Schwangere  erklaert  sich  ausdruecklich
          zur Weiterarbeit bereit.

          Bis zum Ablauf von  acht  Wochen  (bei  Frueh-  und
          Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach  der  Entbindung
          darf die Mutter die Arbeit nicht wieder aufnehmen.
          Waehrend dieser Schutzfristen erhaelt die  Frau  von
          der gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld in
          Hoehe von bis  zu  DM  25,-  pro  Kalendertag.  Die
          eventuelle  Differenz  zwischen  Mutterschaftsgeld
          und  Nettoverdienst   uebernimmt  der  Arbeitgeber,
          bzw. bei Kleinbetrieben  eine  Ausgleichskasse.
          (Presse- und Informationsamt S. 57)

4.1.1.2.  Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld

          Im Anschluss an den Mutterschutz besteht seit  1986
          fuer Muetter und Vaeter die Moeglichkeit die  Erwerbs-
          taetigkeit zu unterbrechen, um sich  ihrem Kind  zu
          widmen. (BMJFFG Okt. 1989 S. 47)
          Bei Kindern vom Geburtsjahrgang  1992  an  betraegt
          der Elternurlaub drei Jahre.   Er  muss  spaetestens
          einen Monat vor seinem Beginn  beantragt,  und  es
          muss  verbindlich  erklaert  werden,  wie  lange  er
          dauern soll.
          Seit Januar 1992 koennen sich Vater und Mutter  bis
          zu dreimal mit  dem  Erziehungsurlaub  abwechseln,
          bisher war dies nur einmal moeglich.  Darueberhinaus
          sind seit diesem  Zeitpunkt  Vaeter  nichtehelicher
          Kinder ebenfalls  berechtigt  Erziehungurlaub  und
          -geld in Anspruch zu  nehmen,  sofern  die  Mutter
          einverstanden ist und beide Eltern mit dem Kind in
          einem Haushalt leben.
          In der  Zeit  des  Erziehungsurlaubes  darf  keine
          Kuendigung  ausgesprochen  werden,  und  nach   der
          Rueckkehr   besteht   ein   Anspruch    auf    eine
          gleichqualifizierte und  -bezahlte  Stelle,  nicht
          aber auf den  alten  Arbeitsplatz.
          (BMJFFG Jan. 1989 S. 18ff)

          Einen  Anspruch  auf  Erziehungsgeld  haben   alle
          Muetter  bzw.  Vaeter,  also  auch  Hausfrauen   und
          Selbstaendige. Das Erziehungsgeld betraegt DM  600,-
          und wird vom Bund fuer 18 Monate (ab  1993  fuer  24
          Monate)  gezahlt.  Waehrend  des  Erziehungsurlaubs
          ist beim bisherigen Arbeitgeber eine Beschaeftigung
          bis zu 19 Wochenstunden, ohne Anrechnung  auf  des
          Erziehungsgeld, moeglich.
          In den ersten sechs Monaten wird  das  Erziehungs-
          geld einkommensunabhaengig gewaehrt, ab dem  siebten
          Monat gelten Einkommensgrenzen.
          (BMJFFG Jan. 1989 S. 6ff)

4.1.1.3.  Krankheit des Kindes

          Seit 1974 haben  sozialversicherungspflichtig  be-
          schaeftige  Eltern  die  Moeglichkeit,  zur   Pflege
          erkrankter Kinder, Sonderurlaub zu nehmen.
          Seit Januar 1992 steht den  Eltern  eines  kranken
          Kindes unter 12 Jahren  ein  Sonderurlaub  von  10
          Tagen  pro  Elternteil  zu  (Alleinerziehenden  20
          Tage). Muessen mehrere Kinder gepflegt  werden,  so
          erhoeht sich der Anspruch auf 25 Tage (bei  Allein-
          erziehenden auf 50 Tage) pro Kalenderjahr.
          Besteht keine  tarifliche  Regelung  auf  bezahlte
          Freistellung gegen den Arbeitgeber, so  traegt  die
          Krankenkasse die Lohnkosten.
          (BMJFFG Jan. 1989 S. 61)

4.1.2.    Foerderprogramme fuer Frauen

          Neben  den  familienpolitischen  Massnahmen  sollen
          spezielle Foerderprogramme Frauen den  Wunsch  nach
          Rueckkehr  in  den  Beruf  erfuellen,  die   Verein-
          barkeit von Beruf und  Familie  erleichtern  sowie
          die berufliche Gleichstellung von  Mann  und  Frau
          foerdern.

          Im   oeffentlichen   Dienst   sind   diese    Ziele
          ansatzweise  verwirklicht.  Die  Richtlinien   zur
          beruflichen   Foerderung    enthalten    Regelungen
          hinsichtlich besserer Chancen bei Einstellung, Be-
          foerderung, Teilzeitarbeit, Fortbildung  sowie  bei
          Wiederaufnahme der Arbeit  nach  Beurlaubung.  Auf
          diesem Wege soll Frauen die  Moeglichkeit  eroeffnet
          werden in  staerkerem  Masse  in  hoehere  Positionen
          vorzudringen. (BMJFFG Okt. 1989 S. 41)
          In einigen Bundeslaendern ist darueberhinaus in  den
          Richtlinien festgelegt, dass  bei  der  Einstellung
          gleichqualifizierte  Frauen  gegenueber  maennlichen
          Mitbewerbern zu bevorzugen sind.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 214)
          Die vieldiskutierte Quotenregelung wird jedoch von
          der Bundesregierung als 'nicht gangbarer  Weg' der
          Frauenfoerderung abgelehnt.

          Systematische Frauenfoerderung ist dagegen  in  der
          Privatwirtschaft noch nicht  zu  verzeichnen.  Der
          "Leitfaden zur Frauenfoerderung in Betrieben" weist
          zwar auf Moeglichkeiten und Massnahmen hin
          (BMJFFG Okt. 1989  S. 42),  beinhaltet  allerdings  nur
          Anregungen und Empfehlungen.
          Eine Massnahme, die sich bereits  in  der  privaten
          Wirtschaft durchgesetzt  hat,  ist  die  Foerderung
          junger Frauen in  technisch-gewerblichen  Berufen.
          Hier wird im Rahmen des  Facharbeitermangels  ganz
          deutlich,  dass  die  Frauenfoerderung  der  Privat-
          wirtschaft auf Eigeninteressen basiert und weniger
          die  Eingliederung  der  Frauen  ins  Erwerbsleben
          verfolgt.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 217)

          Neben diesen  Foerderprogrammen  sollen  Qualifika-
          tionsmassnahmen arbeitslosen  Frauen  und  Muettern,
          die  wegen  der  Kinder   aus   dem   Erwerbsleben
          ausgeschieden sind, den Wiedereintritt ins Berufs-
          leben ermoeglichen.
          Zur Verbesserung  der  Weiterbildungsangebote  fuer
          Frauen hat sich das Bundesministerium fuer  Bildung
          und Wissenschaft mehrere Ziele gesetzt:
          - staerkere Beruecksichtigung frauenspezifischer
            Belange
          - Weiterentwicklung der Bildungsangebote
          - Entwicklung neuer Weiterbildungsmodelle
          - Verbesserung der Rahmenbedingungen,
            z.B. Kinderbetreuung
          (BMBW S. 13f)
          Niedrige    Teilnehmerzahlen     beweisen,     dass
          Veraenderungen  in   Fortbildung   und   Umschulung
          dringend notwendig sind. Obwohl  1986  die  Haelfte
          der  registrierten  Arbeitslosen   Frauen   waren,
          nahmen sie nur mit 32 % an Weiterbildungsmassnahmen
          teil. (Gottschall S. 37)
          Um die Teilnahme von Frauen an Qualifikationslehr-
          gaengen zu stimulieren,  bedarf  es  der  Schaffung
          entsprechender   Rahmenbedingungen.   Ein   grosses
          Hindernis sieht die  Konzertierte  Aktion  Weiter-
          bildung (KAW),  deren  Mitglieder  Spitzenverbaende
          der Weiterbildung, Arbeitgeber- und  Arbeitnehmer-
          organisationen sowie  Bund,  Laender  und  Kommunen
          sind, in den fehlenden  Kinderbetreuungsangeboten.
          Die KAW hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, dazu
          beizutragen,   dass   Frauen   mit   Kindern   eine
          Moeglichkeit   finden   Weiterbildungsangebote   in
          Anspruch zu nehmen. (BMBW S. 43)

          Die  Fortbildungsangebote  fuer Frauen,  vor  allem
          fuer   erwerbslose   und   gering    qualifizierte,
          beschraenken sich haeufig auf kurzzeitige Massnahmen,
          die  lediglich  der  Beratung   und   Orientierung
          dienen.  (Gottschall S. 37)  Im  Rahmen  des
          Freiburger Modells  werden  z.B.  seit  1979,  vor
          allem in  CDU-regierten  Bundeslaendern,  9-woechige
          Kurse fuer Frauen  angeboten.  Diese  Kurse  sollen
          Interessen  und  Begabungen   foerdern,   auf   die
          Moeglichkeiten      ehrenamtlicher      Taetigkeiten
          hinweisen,  auf  eine  Rueckkehr   in   den   Beruf
          vorbereiten,  oder  eine  Entscheidungshilfe   zum
          bewussten  Verzicht   auf   eine   Erwerbstaetigkeit
          darstellen.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 205)
          Diese Art der Weiterbildung,  die  eher  wie  eine
          Beschaeftigungstherapie wirkt, bietet den Frauen in
          der Regel keinerlei Chancen auf einen  beruflichen
          Wiedereinstieg. Nur ein geringer Teil  der  Frauen
          findet   nach    einer    erfolgreich    beendeten
          Qualifikationsmassnahme  einen,  ihren  Faehigkeiten
          entsprechenden, Arbeitsplatz. (Gottschall S. 37)
          Viele  Umschulungsangebote   und   Weiterbildungs-
          massnahmen (fuer Frauen  und  Maenner)  erwecken  den
          Anschein, dass sie ausschliesslich der  Schoenfaerbung
          von Arbeitslosenstatistiken dienen.

4.1.3.    Frauenpolitik

          "Maenner und Frauen sind  gleichberechtigt."  Diese
          Gleichbehandlungsgarantie im Artikel 3,  Absatz  2
          des Grundgesetzes besteht seit 1949.
          Zwar gibt  es  heute,  43  Jahre  nach  Einfuehrung
          dieses Gebotes, keine  unmittelbaren  gesetzlichen
          Benachteiligungen mehr fuer Frauen,
          (BMJFFG Jan. 1989 S.8) aber ein Blick  auf  die
          Arbeitsmarktsituation  sowie  die  Moeglichkeiten
          Beruf und Familie zu vereinbaren macht klar, dass von
          Gleichheit zwischen Maennern und Frauen noch  keine
          Rede sein kann.
          Die schulische Ausbildung von  Maedchen  entspricht
          heute der der Jungen. Obwohl sie  im  Durchschnitt
          bessere  Schulabschluesse  vorweisen  koennen,  sind
          ihre Chancen beim Zugang zu einer Berufsausbildung
          weiterhin schlechter. (BMJFFG Okt. 1989 S.17)
          Vor allem in Zeiten  der  Rezession  sind  es  die
          Frauen, die ueberproportional von  Arbeitslosigkeit
          betroffen sind. Ein grosser Teil  der  Frauen  geht
          von der Arbeitslosigkeit in die "stille  Reserve",
          d.h. sie melden sich  nicht  beim  Arbeitsamt  und
          gelten somit nicht  als  Arbeitsuchende.  Arbeits-
          losenstatistiken spiegeln  durch  diese  verdeckte
          Arbeitslosigkeit nur  teilweise  die  Wirklichkeit
          wieder.
          Obwohl  die  Bundesregierung  junge   Frauen   zur
          qualifizierten Ausbildung ermuntert  und  Projekte
          fuer  Berufsrueckkehrwillige  anbietet,   erscheinen
          diese Massnahmen halbherzig.

          1985 rief die  Koelner  Vereinigung  "Frauen  gegen
          Arbeitslosigkeit" die Frauen dazu auf sich bei den
          Arbeitsaemtern  zu   melden.   Die   Reaktion   der
          Bundesregierung war eine Warnung vor den negativen
          Folgen   hinsichtlich   einer Ueberlastung    der
          Arbeitsaemter.
          Dies erscheint jedoch  eher  als  ein  Mittel  zur
          Beschoenigung   der   Arbeitslosenstatistiken   und
          verhindert  gleichzeitig,  dass  die  Frauen   ihre
          erwerbslosen Zeiten  als  Ausfallzeiten  fuer  ihre
          Rente geltend machen. (Gerhard S. 59)

          Seit Mai 1985 hat der Arbeitgeber die Moeglichkeit,
          im  Rahmen  des  Beschaeftigungsfoerderungsgesetzes,
          befristete  Arbeitsvertraege   abzuschliessen.   Von
          diesem voraussichtlich  bis 1995  geltenden Gesetz
          sind  in  grossem  Umfang  Frauen  betroffen.  Hier
          bietet sich dem Arbeitgeber  die  Moeglichkeit  den
          Konsequenzen  des  Mutterschutzgesetzes  und   des
          Bundeserziehungsgeldgesetzes   zu   entgehen.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 229)
          Konkret  bedeutet  dies  fuer  Frauen  den
          Wegfall   des   Kuendigungsschutzes   waehrend   der
          Schwangerschaft    sowie    den    Verlust     der
          Wiedereinstellungsmoeglichkeit  nach   Ablauf   des
          Erziehungsurlaubes.
          Die Gefahr, dass vor allem Frauen durch befristete
          Arbeitsvertraege benachteiligt werden, hat  die SPD
          dazu veranlasst, das Beschaeftigungsfoerderungsgesetz
          im  Bundesrat   abzulehnen.
          (Parlamentarische Staatssekretaerin S. 112)

          In den  ersten  drei  Jahren  des  1986  in  Kraft
          getretenen    Bundeserziehungsgeldgesetzes   haben
          ungefaehr 97 % der Eltern  (84 %  der  Alleinerzie-
          henden) von dieser Moeglichkeit  Gebrauch  gemacht.
          (BMJFFG Okt. 1989 S. 47) 49 % der  BezieherInnen
          von  Erziehungsgeld  waren   zuvor   erwerbstaetig.
          (Baecker S. 193)
          Obwohl dieses Gesetz fuer Muetter  und  Vaeter  gilt,
          nehmen Maenner die Leistungen dieses  Gesetzes  nur
          in verschwindend geringem Umfang in Anspruch.
          Die SPD, die bereits seit 1980 einen  dreijaehrigen
          Elternurlaub forderte, haelt das Erziehungsgeld von
          DM 600,- fuer zu niedrig und sieht hierin vor allem
          eine Benachteiligung  von  Alleinerziehenden.  Ihr
          Ziel  ist  ein  hoeheres,   generell   einkommenab-
          haengiges   Erziehungsgeld.
          (Parlamentarische Staatssekretaerin S. 110f)
          Die  geringe  Hoehe   des   Erziehungsgeldes,   die
          Tatsache, dass Maenner im  Durchschnitt  das  hoehere
          Einkommen  haben,  und  die  immer  noch  geltende
          geschlechtsspezifische Rollenverteilung,  sind die
          Gruende,  warum  Vaeter  vom  Erziehungsurlaub   nur
          selten Gebrauch machen. (Baecker S. 198)

          Muetter,  die  nach  dem   Mutterschutz   auf   den
          Erziehungsurlaub verzichten wollen,  um  weiterhin
          erwerbstaetig zu sein, haben,  dank  der  fehlenden
          Einrichtungen zur Kleinkinderbetreuung,  dazu  nur
          in  geringem  Masse  eine  Chance.   So   sah   der
          Referentenentwurf des  Jugendhilfegesetzes,  durch
          die   Moeglichkeit    zum    Elternurlaub,    keine
          Notwendigkeit in der  Einrichtung weiterer Krippen
          und Tagesstaetten fuer Kinder unter drei  Jahren.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 201)

          Aenderungen  in  der  Frauen-  und  Familienpolitik
          lassen   sich   vor   allem   in   Zeiten    hoher
          Arbeitslosigkeit   verzeichnen. Hier  werden   die
          Frauen verstaerkt auf die Familie verpflichtet  und
          vom  Arbeitsmarkt  verdraengt.   Ausgebaut   werden
          Massnahmen, die auf einen Berufsverzicht hinwirken,
          und   abgebaut   werden   Massnahmen,   die    eine
          Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlauben.
          Die Argumentation, dass  weibliche  Berufstaetigkeit
          zu einer Arbeitslosigkeit bei  Maennern  fuehrt  ist
          jedoch falsch.
          Auf der einen Seite  sind  Frauen  ueberwiegend  in
          bestimmten Berufsfeldern taetig,  in  denen  Maenner
          generell   unterrepraesentiert   sind,   und    sie
          bekleiden auf der anderen Seite in der  Hauptsache
          die unteren Funktionsebenen.
          So verbessern sich die Chancen eines  arbeitslosen
          Lehrers nicht, wenn eine Friseurin sich gegen  den
          Beruf und fuer die  Familie  entscheidet.
          (Beck-Gernsheim 1984 S. 163)

          Ist  auch  der  erste,   oberflaechliche   Eindruck
          hinsichtlich  der  Frauen-   und   Familienpolitik
          positiv, so wird beim zweiten Blick klar, dass  die
          Erleichterungen fuer die  Frauen  gleichzeitig  die
          alte Rollenverteilung stuetzen.

          Zwar verkuendet die CDU mit  ihrer  Familienpolitik
          die Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie.  (Ar-
          beitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 168)
          Zugleich betont sie aber, "Die Taetigkeit im  Hause
          und  fuer Kinder ... muss  wieder  mehr  Anerkennung
          finden.". (Beck-Gernsheim 1984 S. 154)
          Neben  dem  angespannten  Arbeitsmarkt   und   der
          Geburtenentwicklung,  sieht   die  Regierung   ein
          Argument ihrer Familienpolitik  in  der  Befreiung
          der Frau, vom Zwang berufstaetig zu  sein.
          (Beck-Gernsheim 1984 S. 169)

          Von   einer   wirklichen   Wahlmoeglichkeit    kann
          allerdings bis heute  keine  Rede  sein.  Fehlende
          Kinderbetreuungseinrichtungen       sowie      die
          bestehenden  Kindergartenoeffnungszeiten  sind  ein
          wirksames Mittel Frauen  von  der  Ausuebung  eines
          Berufes abzuhalten. (Beck 1990 S. 187)
          So  wird  aus  der  Befreiung  der  Frau  von  der
          Berufsrolle   ein    Zwang    der    Mutter    zur
          Familienrolle.


4.2.      Niederlande

4.2.1.    Familienpolitische  Leistungen  fuer   berufstaetige
          Muetter

4.2.1.1.  Mutterschutz

          Seit dem  02.  03.  1990  betraegt  der  Schwanger-
          schaftsurlaub 16 Wochen.
          Diese  16  Wochen  kann  sich  die   Frau   selbst
          einteilen, mit der  Einschraenkung,  dass  sie  vier
          Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nicht
          mehr arbeiten darf. Krankentage  ab  der  sechsten
          Woche vor der Geburtstermin werden, ungeachtet der
          Krankheit,    auf    den    Schwangerschaftsurlaub
          angerechnet.
          Waehrend  der   Schutzfristen   erhaelt   die   Frau
          Krankengeld im Sinne des Krankengesetzes. Nach der
          Neuregelung erhalten  inzwischen  auch  freiwillig
          Versicherte eine Unterstuetzung.
          Gemaess  CAO  (   Colectiv   Arbeids   Overeenkomst,
          Tarifvereinbarung)    kann     der     Arbeitgeber
          verpflichtet   sein,   die   Differenz    zwischen
          Krankengeld und Lohn aufzustocken.
          (Stichting van de Arbeid, Beilage S. 2)
          Seit 1979 ist darueberhinaus  der  Kuendigungsschutz
          fuer schwangere Frauen im  Buergerlichen  Gesetzbuch
          verankert. (MiSoZaWe Jan. 1987 S. 5)
          Nach  dem  Wegfall  des  Nachtarbeitverbotes   fuer
          Frauen  in   der   Industrie   1989,   wurde   dem
          Arbeitsgesetz  ein  Artikel  beigefuegt,  der   den
          Arbeitgeber   verpflichtet,   die   Arbeits-   und
          Ruhezeiten   den    speziellen    Umstaenden    der
          schwangeren Arbeitnehmerinnen anzupassen. Ausserdem
          wurden  bestimmte,  schuetzende  Bestimmungen   ins
          Gesetz  (Arbeidsomstandinghedenwet)   aufgenommen,
          die dem  Geschlecht  sowie  der  koerperlichen  und
          geistigen   Verfassung    der    ArbeitnehmerInnen
          Rechnung tragen sollen.
          Gleichzeitig  ermoeglicht  das   Krankengesetz  den
          schwangeren    Frauen    ein    Fernbleiben    vom
          Arbeitsplatz,  falls  die  Taetigkeit  Leben   oder
          Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefaehrdet.

          Auch nach der Geburt des Kindes  stehen  der  Frau
          Arbeitserleichterungen zu. So  erhaelt  die  Mutter
          bis   zu   einem   Viertel    ihrer    Arbeitszeit
          Gelegenheit,um ihr Kind zu stillen.
          (Stichting van de Arbeid, Beilage S. 2f)

4.2.1.2.  Elternurlaub

          Seit dem 01. 01. 1991  haben  alle  erwerbstaetigen
          Maenner und  Frauen,  die  ein  familienrechtliches
          Verhaeltnis  zu  dem  Kind  haben,  ein  Recht  auf
          Elternurlaub. Ein  familienrechtliches  Verhaeltnis
          besteht bei der Mutter, dem ehelichen  Vater,  dem
          nichtehelichen Vater sofern er  das Kind anerkennt
          und Adoptiveltern.
          Der   Elternurlaub    gilt    auch    wenn    kein
          familienrechtliches Verhaeltnis vorliegt, aber  die
          ArbeitnehmerInnen eine andauernde, versorgende und
          erziehende Rolle einnehmen  und  dieselbe  Adresse
          haben wie das Kind.
          Zu diesen Personengruppen gehoeren auch  die  neuen
          PartnerInnen oder die nicht  verheirateten  Vaeter,
          die ihre Kinder  n i c h t  anerkennen.
          Der Begriff Elternurlaub  (Ouderschapsverlof)  ist
          irrefuehrend,  denn   es   handelt   sich   hierbei
          lediglich um einen unbezahlten Teilzeiturlaub.
          Fuer  die  Zeit  von  sechs  Monaten   koennen   die
          ArbeitnehmerInnen die woechentliche Arbeitszeit auf
          20 Stunden verkuerzen. Dies  gilt  fuer  jedes  Kind
          unter vier Jahren und wird  bei  Mehrlingsgeburten
          nicht  verlaengert.  Der  Elternteilzeiturlaub  muss
          hintereinander genommen und darf nicht  aufgeteilt
          werden.
          Voraussetzung  fuer  die   Inanspruchnahme   dieser
          Regelung ist, dass die ArbeitnehmerInnen mindestens
          seit  einem  Jahr  bei  dem  gleichen  Arbeitgeber
          beschaeftigt sind und ein Kind  unter  vier  Jahren
          haben.
          Dieser Teilzeitelternurlaub kann  vom  Arbeitgeber
          nicht  verweigert  werden  und   begruendet   keine
          Kuendigung.   Die    genaue    Ausgestaltung    des
          Elternurlaubs, d.h. die  Verteilung  der  Urlaubs-
          und Arbeitszeiten,  sollen  von  ArbeitnehmerInnen
          und   Arbeitgeber   gemeinsam   geplant    werden.
          (MiSoZaWe Dez. 1990)
          Der Elternurlaub muss mindestens  zwei  Monate  vor
          Antritt, unter Angabe  des  Zeitraums,  sowie  der
          gewuenschten Stundenverteilung,  beantragt  werden.
          Bis vier  Wochen  vor  dem  Elternurlaub  hat  der
          Arbeitgeber   die   Moeglichkeit   aus   "wichtigen
          Gruenden"   eine   andere   Planung   aufzustellen;
          allerdings nur in Absprache mit den Betroffenen.
          (Monster S. 38)
          Der Elternurlaub ist  unbezahlt,  d.h.  es  werden
          ausschliesslich die geleisteten  Stunden  verguetet.
          Bei Krankheit waehrend des  Elternurlaubs, erhalten
          die ArbeitnehmerInnen ein Krankengeld von 70 % des
          letzten  Gehaltes.  Dauert  die  Krankheit,   nach
          Ablauf  der sechs Monate noch an, so  erhoeht  sich
          die Unterstuetzung automatisch auf  der  Basis  des
          regulaeren Gehaltes. (MiSoZaWe Dez. 1990)

4.2.1.3.  Notlagenurlaub

          Unter  Notlagenurlaub  (Calamiteitenverlof)   sind
          "Urlaubstage"  zu  verstehen,  die   in   Anspruch
          genommen   werden   koennen,   wenn   eine    nicht
          vorhersehbare Versorgungsnotlage eintritt.
          In  der  Hauptsache  gilt  dies  fuer  die   Pflege
          kranker  Kinder,  aber   auch,   wenn   z.B.   die
          Kinderbetreuung ausfaellt. Im letzteren Fall  dient
          der Notlagenurlaub dazu eine andere Regelung  oder
          Loesung zu finden.
          Da der Notlagenurlaub  ueber  die  CAO  (  Colectiv
          Arbeids Overeenkomst  )  geregelt  wird,  bestehen
          hier verschiedene Vereinbarungen.
          (Stichting  van de Arbeid, Beilage S. 4)

4.2.2.    Foerderprogramme fuer Frauen

          Durch die  Verknappung von Fachkraeften  seit  Ende
          der  80iger  Jahre,  vor  allem   im   gewerblich-
          technischen Bereich und  in  Managementfunktionen,
          hat sich die Aufmerksamkeit der Wirtschaft auf die
          ungenutzten Talente der Frauen gerichtet.
          Um systematisch die Arbeitssituation von Frauen zu
          verbessern, wurde ein  Foerderprogramm,  "Programma
          Voor Positieve Actie" entwickelt.
          (MiSoZaWe Dez. 1989 S. 1 u. 3)

          Dieses Programm beinhaltet fuenf Schritte:
          1.) Initiative und Ausmasserklaerung
          2.) Bestandsaufnahme und Analyse
          3.) Zweckbestimmung und Massnahmen
          4.) Beschlussformung und Ausfuehrung
          5.) Wert- und Nutzenbestimmung

          Voraussetzung fuer dieses Programm  ist,  dass  sich
          Firmenangehoerige, z.B.  die  Betriebsleitung  oder
          die Gewerkschaft, zur Ausfuehrung  bereit  erklaeren
          und darlegen, in welchem Umfang  das  Programm  im
          Betrieb durchgefuehrt werden soll.
          Im zweiten Schritt geht es um die Bestandsaufnahme
          des   derzeitigen   Personals   und    der    sich
          abzeichnenden   Engpaesse   sowie    der    Analyse
          hinsichtlich  des  Niveaus,  der  Funktionen,  der
          Bezahlung und der Aufstiegschancen von Frauen.
          Bei  der  Zweckbestimmung  wird   der  Aktionsplan
          konkretisiert, d.h. Prioritaeten gesetzt, Massnahmen
          bestimmt und ein Zeitplan festgelegt.
          In der naechsten Phase wird der ausgearbeitete Plan
          den   fuer   Personalangelegenheiten    zustaendigen
          Organen vorgestellt. Nach deren  Zustimmung  folgt
          die Ausfuehrung des Programms.
          Zur Beurteilung  der  Effektivitaet  der  Massnahmen
          sind im letzten Schritt regelmaessige  Ueberpruefungen
          notwendig. (MiSoZaWe Okt, 1989 S. 9ff)
          Das  niederlaendische Kabinett  unterstuetzt  dieses
          Aktionsprogramm   durch   die   Einfuehrung   einer
          "Stimmulationsregelung". Diese Regelung ermoeglicht
          den Firmen und Betrieben  eine  Bezuschussung  fuer
          bestimmte Kosten,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
          Aktionsprogramm "Positieve Actie" anfallen.

          Konkrete Regelungen  hinsichtlich  Teilzeitarbeit,
          Kinderbetreuung und Vereinbarkeit  von  Beruf  und
          Familie   existieren   in   diesem    Zusammenhang
          allerdings  nicht.  Diese  Problematik  wird   fuer
          loesbar gehalten (MiSoZaWe Dez. 1989 S. 3)und bedarf
          keiner weiteren Aufmerksamkeit.


4.2.3.    Frauenpolitik

          "Trotz   vieler   Verbesserungen   ist   bei   der
          gesellschaftlichen Situation der Frauen immer noch
          die Rede von Rueckstand." (CDA S. 55)
          Dies  zu  veraendern  ist  das  erklaerte  Ziel  des
          Christ-Demokratischen  Appel   (CDA,   Christlich-
          Demokratischer Aufruf),  der  Schwesterpartei  der
          CDU (der  CDA  ist  weiter  links  im  politischen
          Spektrum einzuordnen ).
          Der  CDA  will  in  seiner  Regierungspolitik  der
          Arbeitsvermittlung von Frauen, die wieder auf  den
          Arbeitsmarkt  draengen,  besondere   Aufmerksamkeit
          zukommen lassen. (CDA S. 25)  Hinsichtlich  der
          Rahmenbedingungen der Erwerbstaetigkeit von Frauen,
          wird der grosse kirchliche Einfluss auf die  Politik
          deutlich.  Der  CDA,  der  ein  Verbund   mehrerer
          religioes gepraegter Parteien  ist,  will  weiterhin
          die Verantwortlichkeit fuer die Kinderbetreuung  in
          den Haenden der Eltern wissen. (CDA S. 51)
          Zwar   gibt   der   Staat   mit   seiner   eigenen
          Personalpolitik   ein   Vorbild,   indem   er   im
          oeffentlichen  Dienst  weiblichen  Bewerbern,   bei
          gleicher   Qualifikation,   den    Vorzug    gibt,
          gleichzeitig will die  Regierung  die  Anzahl  der
          Betreuungsangebote  fuer  Kinder   nicht   erhoehen.
          (MiSoZaWe Jan. 1987 S. 9)
          Die  ebenfalls   an   der   Regierung   beteiligte
          Arbeiterpartei   (PvdA)   vertritt   dagegen   den
          Standpunkt,   dass   bei    der    Foerderung    der
          Frauenerwerbsarbeit    nicht    zugleich     deren
          wichtigste  Voraussetzung,  die   Kinderbetreuung,
          vernachlaessigt werden darf. (PvdA S. 12)
          Die Politik des CDA richtet sich auf die Schaffung
          von  Bedingungen,   in   denen   Privatinitiativen
          Prioritaet haben. Der Einsatz von Staatsmitteln fuer
          die  Kinderbetreuung   soll   ausschliesslich   den
          weniger  tragfaehigen  Haushalten   zugute  kommen.
          (CDA S. 51)  Die Ablehnung der Subventionierung von
          Kinderbetreuungseinrichtungen   zieht  sich  durch
          viele   der    im    niederlaendischen    Parlament
          vertretenen Parteien.
          So haelt es die Reformatorisch Politieke  Federatie
          (RPF) nicht fuer eine Aufgabe  des  Staates  Gelder
          fuer die Kinderbetreuung auszugeben.
          In  ihrem  Wahlprogramm  geht  sie  bezueglich  der
          Frauenpolitik  noch  weiter.   Sie   fordert   die
          Obrigkeit dazu auf, sich jeglicher Aktivitaeten  zu
          enthalten, die  dazu  fuehren,  dass  Frauen,  gegen
          ihren Willen,  Verpflichtungen  auferlegt  werden,
          die nicht mit den  biblischen  Normen  und  Werten
          uebereinstimmen.  Die  Frau  muss  die  Wahlfreiheit
          behalten sich vollstaendig der Versorgung von  Mann
          und Kindern zu widmen.
          Konkret   verfolgt   die   RPF    u.a.    folgende
          Aktionspunkte:
          - Die Emanzipationspolitik darf nicht laenger ein
            Hauptpunkt der Politik sein.
          - Der Emancipatieraad muss, wegen einseitiger
            Interessenvertretung eines Teils der Bevoelke-
            rung, aufgeloest werden.
          - Zuschuesse fuer fuer Emanzipations-Aktivitaeten
            muessen gestrichen werden. Ueber steuerliche
            Vorteile fuer verheiratete Frauen, die frei-
            willig von einer Erwerbstaetigkeit absehen,
            muesse nachgedacht werden.
          - Die Regierung darf in keiner Weise vom Schul-
            wesen verlangen, dass die sogenannten Rollen-
            modelle zwischen Jungen und Maedchen durch-
            brochen werden.
           (RPF S. 50)

          Die Ansicht, dass Emanzipationsbestrebungen Ehe und
          Familie "aushoehlen" und  einen  negativen  Einfluss
          auf die Gesellschaft haben, wird nicht nur von der
          RPF vertreten.
          Die Staatkundig Gereformeerde Partij  (SGP),  nach
          deren Vorstellungen Gott den  Mann  und  die  Frau
          gleichwertig   geschaffen   hat,   weist    beiden
          unterschiedliche Plaetze und Aufgaben innerhalb der
          Gesellschaft zu. Ihrer  Auffassung  nach  verkennt
          das heutige Emanzipationsstreben, dass  die primaere
          Verantwortung der Frau, so sie verheiratet ist und
          Kinder hat, in der Familie liegt.
          In Kampf gegen die Arbeitslosigkeit  verfolgt  die
          SGP das Ziel, Stellen vorrangig an den Ernaehrer zu
          vergeben  und   auf   die   berufliche   Foerderung
          verheirateter weiblicher Berufsrueckkehrerinnen  zu
          verzichten. (SGP S. 67)
          Im Daagblad vom 05. April 1990 aeussert Heer Van der
          Vlies   (SGP),   Mitglied   der   Kommission   fuer
          Emanzipationspolitik in der Zweiten Kammer, Kritik
          am Elternteilzeiturlaub. Er stellt in  Frage,  dass
          der Elternurlaub im Interesse des Kindes liegt und
          ist der  Meinung,  dass  dieses  Gesetz  nicht  die
          Belange des Kindes beruecksichtigt, sondern die der
          Eltern, die gerade, wenn es auf sie ankommt,  ihre
          Berufsarbeit nicht aufgeben wollen.
          Er  erwartet  von  den  Eltern  eine  Entscheidung
          zwischen  Karriere  (und  Geld),  oder  den  hohen
          Werten Zeit und Liebe fuer die Kinder aufzubringen.

          Die Kritik an familienpolitischen Massnahmen  kommt
          allerdings  nicht  allein  aus  der  konservativen
          Richtung. Seit Einfuehrung des  Elternurlaubs  1991
          sind  fuer  viele  Frauen  bereits   Unsicherheiten
          hinsichtlich  der  Auslegung  und  Anwendung   des
          Gesetzes spuerbar geworden.
          Erste Probleme tauchen  im  Zusammenhang  mit  der
          Auslegung unklarer Rechtsbegriffe auf.
          Der   Arbeitgeber   hat   die   Moeglichkeit    den
          ArbeitnehmerInnen   waehrend   des    Elternurlaubs
          "passende arbeid" zuzuweisen. Hier  bleibt  bisher
          ungeklaert,  ob   "passende   arbeid"   auch   eine
          Arbeitsposition auf niedrigerem Niveau beinhaltet.
          (Monster. S. 39)

          Bis vier Wochen vor dem Antritt des  Elternurlaubs
          kann der Arbeitgeber die,  von  den  Arbeitnehmer-
          Innen gewuenschte Stundenverteilung, aus "wichtigen
          Gruenden"  (wichtige  redenen)  aendern.  Dies   ist
          allerdings nur in Absprache mit  der  Mutter  bzw.
          dem Vater moeglich.  (MiSoZaWe Dez. 1990)  Hier
          bleibt auf der einen Seite die  Frage  offen,  wie
          die Regelung aussieht,  wenn  es  zwischen  beiden
          "Parteien" zu keinem Konsens  kommt, auf der
          anderen  Seite  ist  auch  der  Rechtsbegriff  der
          "wichtigen Gruende" nicht geklaert.
          (Monster S.39)
          Diese Fragen zur Auslegung der Rechtsbegriffe sind
          jedoch nur die Spitze des Eisbergs.
          Der Elternurlaub erweckt  in  vielen  Muettern  den
          Wunsch ihre Arbeitszeit auf Dauer zu verkuerzen  um
          Beruf und Familie besser  miteinander  vereinbaren
          und den  Mangel  an  Kindergaerten  ausgleichen  zu
          koennen. (Monster S. 39f)
          Die Frauenvereinigung  der  PvdA  (Rooie  Vrouwen)
          hofft, dass unter ihrem Druck und beim  Durchhalten
          ihrer  jetzigen  Politik,  jeden  Tag  eine   neue
          Kindertagesstaette eroeffnet werden  kann.  Sie  ist
          sich  aber  auch  bewusst  darueber,  dass  noch  ein
          langer Weg vor ihnen liegt, bis Frauen  Beruf  und
          Familie problemlos miteinander vereinbaren koennen.
          (PvdA S. 12ff)

4.3.      Zusammenfassung

          Weder in der Bundesrepublik  Deutschland  noch  in
          den  Niederlanden  verhilft  die   Familien-   und
          Frauenpolitk  den  Frauen   zu  einer   wirklichen
          Vereinbarkeit von Beruf und Familie.  Obwohl  sich
          fast alle Parteien  das  Ziel  gesetzt  haben  die
          Situation der erwerbstaetigen Frauen und Muetter  zu
          verbessern, kann  ich  mich  des  Eindrucks  nicht
          erwehren,   dass    bestimmte    familienpolitische
          Massnahmen  darauf angelegt sind,  den  Frauen  die
          Familienrolle wieder "schmackhaft" zu machen.
          Der    bezahlte    Erziehungsurlaub     in     der
          Bundesrepublik  Deutschland  zeigt   den   Muettern
          ( selten den Vaetern ) wie stressfrei Kindererziehung
          sein kann. Gleichzeitig dient er dazu, dass  Maenner
          in den  Genuss  kommen, von  privater  Alltagarbeit
          befreit zu  sein  und  die  Vorteile  einer  nicht
          erwerbstaetigen Ehefrau schaetzen lernen.
          Darueberhinaus verhindert der Erziehungsurlaub, dass
          Frauen an ihrer  Karriere  weiterarbeiten  koennen,
          bindet sie staerker an die Familie und  unterstuetzt
          somit     das     traditionelle     innerfamiliale
          Rollengefuege.
          Nach der Familienpause braucht die Frau erhebliche
          Kraefte um ihr Leben neu zu organisieren, um  gegen
          moegliche   Widerstaende   innerhalb   der   Familie
          anzukaempfen und sich  einen  neuen  Platz  in  der
          Arbeitswelt   zu   erobern.   Dieser    besonderen
          Anstrengung, sehen  sich  Frauen,  zusaetzlich  zur
          Belastung Beruf und Familie zu vereinbaren,  nicht
          gewachsen.  Sie   bleiben,   worauf   konservative
          Frauenpolitik moeglicherweise baut, zuhause.

          Aehnlich ist die Situation in den Niederlanden,  wo
          sehr viel  lauter  und  offener  die  erwerbsfreie
          Mutter gefordert wird.
          Das  Gesetz,  das  seit  1991  den  Teilzeiturlaub
          ermoeglicht und teilweise noch  unausgereift wirkt,
          bietet  gegenueber  dem  Erziehungsurlaub  in   der
          Bundesrepublik   Deutschland   allerdings   einige
          Vorteile.
          Zum  einen  ist  die  Regelung  hinsichtlich   der
          Anspruchsberechtigung weitreichender, zum  anderen
          kann die Tatsache, dass die Frauen nur waehrend  des
          Schwangerschaftsurlaubs      dem      Arbeitsplatz
          fernbleiben,  eine  negative  Auswirkung  auf  das
          Berufsleben verhindern.

          Die  Moeglichkeit   fuer   ein   halbes   Jahr   die
          Arbeitszeit zu verkuerzen, fuehrt  jedoch  lediglich
          zu einer Verschiebung  der  Problematik.  Fehlende
          Teilzeitstellen  und  ein  mangelndes  Angebot  an
          Kinderbetreuungseinrichtungen   koennen   bei   den
          Frauen zu der Erkenntnis  fuehren,  dass  Beruf  und
          Familie fuer die Frau, in einer immer noch auf  den
          Mann  abgestimmten  Arbeitswelt,  nur  schwer   zu
          vereinbaren sind.


5.        Kinderbetreuung

5.1.      Bundesrepublik Deutschland

          Das politisch verfolgte Idealbild  der waehrend der
          Kleinkindphase    erwerbsfreien    Mutter,    wird
          untermauert    von     den     Verfechtern     der
          konventionellen Position, bei der die  Mutter  fuer
          die Erziehung des Kindes unentbehrlich ist.  Eines
          ihrer Argumente ist, dass laengere  Abwesenheit  der
          biologischen Mutter zu Hospitalismusschaeden fuehren
          kann. (Krueger S. 95)
          Dagegen  geht  die  Kinder-  und  Jugendpsychatrie
          davon  aus,   dass   auch   eine  laenger andauernde
          Abwesenheit   der   engsten    Bezugsperson    die
          Entwicklung des Kindes nicht nachhaltig  schaedigt,
          wenn eine innige Gemuetsbeziehung  zwischen  Mutter
          und Kind besteht und diese taeglich erneuert  wird.
          Viele Eltern halten darueberhinaus  den  familialen
          Sozialisationraum fuer unzureichend  und  sehen  in
          der Betreuung durch  eine  paedagogische  Fachkraft
          und der Integration ihrer Kinder in  Kindergruppen
          einen  wichtigen  Schritt  in  der  fruehkindlichen
          Entwicklung. (Born S. 108)

          Etwa 30 % der Muetter mit Kindern  unter  3  Jahren
          sind erwerbstaetig. (Andres S. 11) Die  Zahl  der
          westdeutschen Krippenplaetze dagegen, liegt bei ca.
          28.000. und versorgt ungefaehr 2 % der Kleinkinder.
          (Spiegel S. 70)  Zwei  Drittel  der  vorhandenen
          Krippenlaetze beschraenken sich auf  die  Grossstaedte
          Berlin, Hamburg und Muenchen. (Andres S. 12)
          Dieser  Versorgungsmangel  ist   im   Wesentlichen
          darauf  zurueckzufuehren,  dass  der   Bedarf   nicht
          erkannt wird, weil immer noch mehr  als  60 % der
          Bevoelkerung die Erwerbstaetigkeit einer Mutter  mit
          Kleinkindern ablehnt und die Ansicht vertritt, dass
          die fruehkindliche  Sozialisation  in  der  Familie
          erfolgen sollte. (Baecker S. 200)

          Die Situation fuer die  Kinder  zwischen  drei  und
          sechs Jahren sieht  zwar  wesentlich  besser  aus,
          aber dennoch fehlen auch hier rund 500.000 Plaetze.
          (Spiegel S. 70)
          Da   die    vorschulische    Kindergartenbetreuung
          allgemein fuer paedagogisch sinnvoll gehalten  wird,
          ist in diesem Bereich der Versorgungsmangel  nicht
          derart gravierend. (Baecker S. 200)
          Voellig unzureichend dagegen  ist  das  Betreuungs-
          angebot fuer Schulkinder. Ganztagsschulen  sind  in
          der Bundesrepublik  die Ausnahme und fuer nur 1,3 %
          der 7 bis 15 jaehrigen SchuelerInnen stehen nach dem
          Unterricht  Hortplaetze  zur  Verfuegung.
          (Spiegel S. 71)
          Diese Zahlen machen klar,  dass  der  Grossteil  der
          erwerbstaetigen Muetter auf private Betreuungsformen
          oder Familienangehoerige zurueckgreifen muss.
          In der Bundesrepublik sind 25.000 Tagesmuetter  und
          Kinderfrauen registriert, die  die  Nachfrage  bei
          weitem nicht decken koennen. (Spiegel S. 71)  Die
          Betreuung durch eine  Kinderfrau  bleibt  daneben,
          auf Grund der erheblichen Kosten, den  Eltern  aus
          den  mittleren   und   hoeheren   Einkommensgruppen
          vorbehalten. (Baecker S. 201)  Bei  Familien  mit
          beschraenkteren   finanziellen    Mitteln    kommen
          hinsichtlich der Kinderbetreuung  haeufig  nur  die
          "kostenlosen"  Familienangehoerigen  in   Betracht.
          (Krueger S. 130) Da aber in zunehmendem Masse auch
          die aelteren Frauen erwerbstaetig sind,  besteht  in
          vielen Faellen auch die  Rueckgriffsmoeglichkeit  auf
          die Grossmuetter nicht mehr. (Baecker S. 201)

          Neben dem Mangel an Betreuungsangeboten fuer Kinder
          erschweren  die  unguenstigen  Oeffnungszeiten   der
          Kindergaerten  eine  Vereinbarkeit  von  Beruf  und
          Familie.
          Auch  wenn  ein  Kindergartenplatz  zur  Verfuegung
          steht,  ist  eine  Vollzeitbeschaeftigung  fuer  die
          Mutter  kaum  realisierbar.  Ihre  Arbeitsmoeglich-
          keiten  sind  allein  schon  durch  die   Tatsache
          beschraenkt, dass die meisten  Kindergaerten  in  der
          Mittagszeit schliessen.
          Flexible und laengere  Oeffnungszeiten  setzen  u.a.
          voraus, dass mehr ErzieherInnen eingestellt  werden
          muessten. Dies wird in den kommenden Jahren kaum der
          Fall sein, da sich heute schon ein  ErzieherInnen-
          mangel abzeichnet. Dieser Mangel an  ErzieherInnen
          ist zurueckzufuehren auf das niedrige  Prestige  und
          die   schlechte   Bezahlung    dieses    typischen
          Frauenberufes. (Spiegel S. 74)  Darueberhinaus
          muss auch eine Mutter, die als Erzieherin taetig ist
          einen Platz fuer ihre Kinder finden.

          Viele Muetter reagieren  auf  die  Betreuungsmisere
          mit dem Ausstieg aus dem Beruf oder dem Wechsel in
          haeufig ungeschuetzte  Teilzeitbeschaeftigungen.
          Viele   Frauen  verfolgen  das   Ziel,   mit   der
          Einschulung des  Kindes,  wieder  erwerbstaetig  zu
          werden. Haeufig fangen  die  Probleme  hier  jedoch
          erst an. In  den  ersten  Schuljahren  kommen  die
          Kinder schon  recht  frueh  und  unregelmaessig  nach
          Hause, Stundenplaene aendern sich und Stunden fallen
          aus.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 185)
          Darueberhinaus beginnt nun eine weitere Aufgabe der
          Mutter: die Betreuung der Hausaufgaben.
          In keinem anderen Mitgliedsland  der  Europaeischen
          Gemeinschaft   werden   den   Kindern   so    viel
          Hausaufgaben auferlegt wie in  der  Bundesrepublik
          Deutschland. (Thooft S. 33)
          Zwar  sollen  die Hausaufgaben  ausschliesslich der
          Unterstuetzung und Verfestigung des Stoffes dienen,
          aber bei den  heutigen  schulischen  Anforderungen
          ist die "Hilfslehrertaetigeit" der Mutter fast
          unentbehrlich geworden.


5.2.      Niederlande

          Kollektive Kinderbetreuung ausserhalb  der  Familie
          ist  in  den  Niederlanden  seit  dem  Mittelalter
          bekannt.
          Die  heutigen,  differenzierten   Betreuungsformen
          allerdings sind  neu.  Ein  steigender  Bedarf  an
          Spiel-  und   Kontaktmoeglichkeiten   fuer   Kinder,
          bedingt durch kleiner werdende  Familien  und  die
          zunehmende Erwerbstaetigkeit der  Frauen, liess  die
          Nachfrage nach  Betreuungseinrichtungen  seit  den
          60iger Jahren steigen. (MiSoZaWe 1987 S. 11)
          Von staatlicher Seite sah man jedoch keinen  Grund
          zur  Errichtung von Kindergaerten und Krippen.  Die
          bereits bestehenden Einrichtungen galten lediglich
          als Notloesung. (Cornelis/Hinderink S. 153)
          Bis 1982 hat sich die Regierung auf den Standpunkt
          gestellt, dass das Thema Kinderbetreuung in  erster
          Linie  eine  Angelegenheit  fuer  Privatinitiativen
          sei. (MiSoZaWe 1987 S. 19)
          Zwar liegen inzwischen Kabinettsplaene hinsichtlich
          der   Foerderung   der   Frauenerwerbsarbeit   vor,
          konkrete   Vorstellungen   und    Massnahmen    zur
          Kinderbetreuung  bleiben  sie   jedoch   weiterhin
          schuldig. (MiSoZaWe 1987 S. 22ff)
          So rangieren die  Niederlande,  im  Vergleich  mit
          anderen  Staaten  der  Europaeischen  Gemeinschaft,
          bezueglich  der  Anzahl  von   Kinderbetreuungsein-
          richtungen am unteren Ende. (Thooft S. 32)

          Die Kinderbetreuung in den Niederlanden unterteilt
          sich in formelle und informelle Einrichtungen. Zur
          subventionierten formellen Versorgung zaehlen  u.a.
          Peuterspeelzalen ( Spielsaele fuer "Knirpse" ),
          Kindertagesstaetten,   Gastelternprojekte,    Baby-
          sitterzentralen und intergrierte  Betreuung  (z.B.
          an Hochschulen).
          Da diese Form der Betreuung nicht ausreichend  und
          umfassend genug ist, muessen die Eltern haeufig  von
          der   nicht   subventionierten   und   individuell
          organisierten   informellen   Betreuung   Gebrauch
          machen. (MiSoZaWe 1987 S. 13f)
          10 % der Kinder bis zwei Jahre und 75 % der Kinder
          von drei bis fuenf Jahren (BRD 3 % / 60  %)  werden
          in  Kindergaerten   und   aehnlichen   Einrichtungen
          betreut. (Spiegel S. 74) Diese Zahlen erscheinen
          auf den ersten Blick recht  positiv,  relativieren
          sich  jedoch  nach   genauerer   Betrachtung.   So
          besuchten  Mitte  der  80iger  Jahre  ca.  150.000
          Kinder bis vier Jahre eine  formelle  Einrichtung,
          135.000  von  ihnen  einen  Peuterspeelzaal.   Der
          Peuterspeelzaal bietet den Kindern (bis zum  Alter
          von vier Jahren) zwei- bis dreimal  in  der  Woche
          die Moeglichkeit fuer  zwei  bis  drei  Stunden  mit
          Gleichaltrigen zu spielen. (MiSoZaWe 1987 S.14)
          Diese Form der  Kinderbetreuung  gibt  den  Frauen
          keinerlei  Gelegenheit  einer   bezahlten   Arbeit
          nachzugehen. Da allerdings 134.000  Frauen  (1985)
          mit  mindestens  einem  Kind  unter  vier   Jahren
          erwerbstaetig waren, muss davon ausgegangen  werden,
          dass  berufstaetige  Frauen  in   hohem   Masse   die
          informelle Betreuung in Anspruch nehmen. Ueber  Art
          und Umfang dieser  Betreuung  gibt  es  allerdings
          kaum Informationen. (MiSoZaWe 1987 S. 15)
          Auch der Schulbesuch der  Kinder  erleichtert  die
          Situation  der  Frauen  nur  wenig.   Zwar  findet
          Unterricht ganztaegig  statt,  waehrend  der  langen
          Mittagspause stehen jedoch kaum Betreuungsmoeglich-
          keiten zur Verfuegung. (Luehder S. 77)
          Bedingt durch die stetig  steigende  Arbeitsmarkt-
          teilnahme von Muettern besteht ein  enormer  Bedarf
          an Kinderbetreuung. Untersuchungen der Universitaet
          Amsterdam haben ergeben, dass  bei  ca.  70  %  der
          Frauen  der  Grund  ihres  Ausscheidens  aus   dem
          Erwerbsleben die Kinder sind. (CNV S. 6)
          Trotz steigender Nachfrage, langen Wartelisten und
          -zeiten (MiSoZaWe 1987 S. 15)  ist  mit  einem
          Ausbau des formellen Betreuungsangebotes nicht  zu
          rechnen.   Die   Regierung   ist    (trotz    z.T.
          anderslautender   Erklaerungen)    weiterhin    der
          Ansicht, dass  die  Erziehung  und  Versorgung  von
          Kindern sowie der damit  verbundenen  Konsequenzen
          eine Frage  der  individuellen  Verantwortlichkeit
          ist.
          Auch  die  Zunahme  der  unbezahlten   informellen
          Betreuung ist  zweifelhaft.  Die  Grossmuetter,  die
          dazu haeufig zur Verfuegung  standen,  wohnen  heute
          nur noch selten  in  der  Naehe  ihrer  Kinder  und
          Enkel, geben darueberhinaus anderen Aktivitaeten den
          Vorzug oder sind selbst berufstaetig.
          (Groenendijk/de Wit S. 126)
          Frauen, die bezahlte Arbeit  und  Kinderversorgung
          miteinander  kombinieren  wollen  stossen  in   den
          Niederlanden   auf   erhebliche   Schwierigkeiten.
          Lediglich  65  der  770  Gemeinden  besitzen  eine
          Kindertagesstaette. (van Voorden/Groenendijk S. 69)
          Die Anzahl der Betriebskindergaerten hat zwar seit 1981
          um 150 % zugenommen (Groenendijk/de Wit S. 126),
          ist aber auch nur "ein Tropfen auf den heissen Stein ".

          Das fehlende Kindergartenangebot ist jedoch  nicht
          die  Hauptursache  fuer  die   geringe   Erwerbsbe-
          teiligung der  Muetter.
          (Groenendijk/de Wit S. 125)
          Rund   ein  Viertel  der  Muetter  bliebe
          dem   Arbeitsmarkt   erhalten,   wenn   es    eine
          ausreichende Zahl von  Kindergaerten  und  -krippen
          gaebe. (CNV S. 6)
          Umfragen unter nicht erwerbstaetigen Muettern  haben
          ergeben, dass ihre Motive  darin  liegen,  dass  die
          Kinder zu jung sind und sie zu wenig Zeit fuer ihre
          Kinder haetten wenn sie bezahlter Arbeit  nachgehen
          wuerden.  Die Mehrheit  der in Teilzeit arbeitenden
          Muetter  wollen  aus  den  gleichen  Gruenden   ihre
          Arbeitszeit nicht verlaengern und geben  zusaetzlich
          an, dass die Belastungen um  Kinder,  Haushalt  und
          Beruf zu vereinbaren zu gross waeren.
          (Groenendijk/de Wit S. 126)
          Auffallend hoch dagegen ist mit 40,9  %  die  Zahl
          der  nicht   erwerbstaetigen   Frauen,   die   eine
          Berufstaetigkeit  ernsthaft  in   Erwaegung   ziehen
          wuerden, wenn sie die  Moeglichkeit  bestaende,  sich
          die Kinderbetreuung mit dem Partner zu  teilen.
          (Groenendijk/de Wit S. 126)

5.3.      Zusammenfassung

          Der sich in beiden Laendern abzeichnende Mangel  an
          Fachkraeften hat den verstaerkten Rueckgriff auf  die
          Familienfrau zur Folge.  Damit  Frauen  Beruf  und
          Familie miteinander vereinbaren  koennen  ist  eine
          der  wesentlichsten  Voraussetzungen  ein  umfang-
          reiches, differenziertes und flaechendeckendes  An-
          gebot  an   Kinderbetreuungseinrichtungen.   Diese
          Rahmenbedingungen wurden bisher  allerdings  weder
          in der  Bundesrepublik  Deutschland  noch  in  den
          Niederlanden in umfassendem Masse geschaffen.
          Die Situation der Wirtschaft, hinsichtlich Ausbil-
          dung und Einstellung von Frauen, kann das  Problem
          des Fachkraeftemangels jedoch  nicht  loesen,  wenn,
          wie    in    der    Bundesrepublik    Deutschland,
          gleichzeitig  der  Ausbau  von  Betreuungseinrich-
          tungen "verschlafen" wird.

          Auch in den Niederlanden wird immer wieder auf die
          Wichtigkeit  und   Notwendigkeit   der   Schaffung
          zusaetzlicher  Einrichtungen  hingewiesen.  Gleich-
          zeitig sind sich Teile der Regierung, Parteien und
          Kirche  einig  darueber,  dass  die  Kinderbetreuung
          primaer in der Verantwortlichkeit der Eltern liegt.
          Der geringe  Wunsch  der  Muetter  am  Erwerbsleben
          teilzunehmen,  weist  auf   eine   Verinnerlichung
          dieser Auffassung hin, in Verbindung  mit  der  in
          den Niederlanden noch stark  vertretenen  Ansicht,
          dass  die  Mutter  von   kleinen   Kindern   keiner
          bezahlten ausserhaeusigen Taetigkeit nachgehen sollte.

          Nicht nur in den  Niederlanden  wird  die  Verant-
          wortlichkeit der Eltern propagiert.
          Im  Zusammenhang  mit   fehlenden   Betreuungsmoeg-
          lichkeiten fuer Kinder wird verstaerkt auch  in  der
          Bundesrepublik  Deutschland  auf  die   zunehmende
          Gleichberechtigung  und  partnerschaftliche   Auf-
          gabenteilung gebaut.
          Mit   der   Proklamierung    des   innerfamilialen
          Aushandelns der Aufgaben und Pflichten (u.a. durch
          die  buergerlichen  Parteien),  wird  der  Anschein
          erweckt, dass die Kinderversorgung nicht allein  in
          den Haenden der Frauen liegt.
          Statt den Ausbau von  ausserfamilialen  Betreuungs-
          moeglichkeiten in ausreichendem  Masse  zu  foerdern,
          werden  Frauen  auf   die   Mithilfe   der   Vaeter
          verwiesen.


6.        Einstellung des Partners und
          Beitrag zur Familienarbeit

6.1.      Bundesrepublik Deutschland

          Der  Lebensplanentwurf,  vor  allem   von   jungen
          Frauen, beinhaltet heute  ganz  selbstverstaendlich
          Erwerbsarbeit und Kinder. In  diesem  Zusammenhang
          wuenschen sich die  Frauen  ein  gleichberechtigtes
          Zusammenleben mit  partnerschaftlicher  Aufteilung
          aller anfallenden Aufgaben. (Hess-Diebaecker S. 114)
          Dies   gilt   vor   allem,   weil   die
          arbeitsintensiven   Jahre   der   Familiengruendung
          gleichzeitig auch die Jahre sind,  in  denen  Mann
          und  Frau  beruflich   stark   gefordert   werden.
          (Rerrich S. 137)

          Die Berufstaetigkeit der Frauen wird heute von  der
          Mehrheit der Maenner  akzeptiert,  zum  Teil  sogar
          positiv  bewertet,   Kritik   wird   selten   laut
          geaeussert.
          Wenig Entgegenkommen erfahren jedoch  berufstaetige
          Muetter mit kleinen  Kindern.  Gestuetzt  durch  die
          gesellschaftliche  Aufwertung   der   Mutterrolle,
          sprechen sich immer noch (bzw. wieder)  ca.  80  %
          der Maenner dagegen aus,  dass  die  Frau  nach  der
          Geburt eines Kindes ihre Arbeit  wieder  aufnimmt.
          (Born S. 103)  Die  Begruendung   'Kleinkinder
          brauchen die Mutter'  erscheint  sehr  zweifelhaft
          und vorgeschoben. Viel eher trifft  die  Vermutung
          zu, dass die  erwerbsfreie  Mutter  dem  Mann  eine
          Entlastung von familialer Alltagsarbeit bietet.
          Es laesst sich zwar vermerken, dass die traditionelle
          Maennerrolle ins Wanken geraet, und  dass  vor  allem
          bei jungen  Maennern  aus  der  Mittelschicht  eine
          verstaerkte Hinwendung zur Familie  zu  verzeichnen
          ist. (Beck-Gernsheim 1984 S. 180)    Von einer
          partnerschaftlichen  Aufgabenteilung   kann   noch
          immer nicht die Rede sein. Ob Frauen  erwerbstaetig
          sind oder nicht, in welcher Partnerschaftsform sie
          auch leben, generell  laesst  sich  sagen,  dass  die
          Mehrheit der Maenner in nur geringem Umfang an  der
          Hausarbeit beteiligt sind.
          Umfragen unter Maennern haben ergeben, dass ca. 66 %
          von ihnen  im  Haushalt  helfen  und  16  %  sogar
          angeben, dass sie haeufig helfen.
          (BMJFFG Okt. 1989 S. 54 )
          Dies mag  zwar  ein  positives  Bild  ver-
          mitteln, offen bleibt allerdings die Frage, was
          versteht "Mann" unter helfen bzw. haeufig helfen.

          Eine staerkere Familienbeteiligung der Maenner  laesst
          sich hinsichtlich der Kinder erkennen.  Das  grosse
          Interesse der Maenner, beginnend mit der Schwanger-
          schaft verschwindet jedoch wieder einige Zeit nach
          der Geburt des Kindes, wenn der Alltag  eingekehrt
          ist. (Rerrich S. 160) Nun hat  der  "neue"  Mann
          und zaertliche Vater im  Durchschnitt auch nur noch
          12 Minuten pro Werktag Zeit, um  sich  mit  seinem
          Kind zu beschaeftigen.
          (Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik S. 184)
          Ganz klar zu verzeichnen ist, dass Maenner bei der
          familialen Alltagsarbeit fast ausschliesslich die
          angenehmen Taetigkeiten uebernehmen. Mit den Kindern
          spielen und spazierengehen stehen hier an erster
          Stelle. Die eintoenigen, eher unangenehmen Aufgaben
          wie Putzen, Waschen oder das naechtliche Windelnwechseln
          wird den Frauen ueberlassen. (Rerrich S. 162f)

          Laut Umfragen wuerden 36 % der juengeren Maenner  bis
          35 Jahren auf eine eigene Berufskarriere zugunsten
          ihrer Frauen verzichten. (BMJFFG Okt. 1989 S. 54)
          Die Richtigkeit  dieser  Aussagen  muss  allerdings
          bezweifelt werden, denn obwohl die Adressaten  der
          familienpolitischen  Leistungen  in   fast   allen
          Faellen Mann und Frau sind,  werden  diese  in  nur
          verschwindend  geringem  Umfang  von  Maennern   in
          Anspruch   genommen.   So   teilte   die   Gleich-
          stellungsministerin des Landes Nordrhein Westfalen
          Frau Ridder-Melchers  im  Januar  1992  auf  einem
          Kongress zum Thema "Familien- und frauenfreundliche
          Arbeitszeiten" in Bochum mit, dass lediglich 0,6  %
          der Vaeter Erziehungsurlaub  beantragen  und  3,8t%
          der  Teilzeitarbeitsplaetze  mit  Maennern   besetzt
          seien. Auf die Frage warum Maenner den Wunsch haben
          einer  Teizeitbeschaeftigung  nachzugehen,  lautete
          die Antwort  der  Mehrheit  'mehr  Zeit  fuer  sich
          selbst' zu haben.
          Frauen hingegen, die sich fuer eine  Teilzeitarbeit
          entscheiden und somit gegen  eine  Berufskarriere,
          tun dies im allgemeinen um Beruf  und  Familie  in
          Einklang zu bringen.

          Ob die  Frau  erwerbstaetig  ist  oder  nicht,  die
          Maenner widersetzen sich allen Bestrebungen sich zu
          wirklichen  Partnern  zu  entwickeln.   Zwar   ist
          durchaus  ein  gestiegenes  Problembewusstsein   zu
          verzeichnen, aber der Weg der Maenner ihren Beitrag
          zu leisten zu  einer  besseren  Vereinbarkeit  von
          Beruf und Familie fuer Frauen, ist noch weit.

6.2.      Niederlande

          Einen grossen Einfluss auf die Erwerbstaetigkeit  der
          verheirateten Frau in  den  Niederlanden  hat  die
          Einstellung des Ehepartners. (Clason S. 148)
          Untersuchungen  belegen,  dass  die   Haltung   des
          Partners ausschlaggebend ist fuer die  Berufstaetig-
          keit der Frau. Lehnt  der  Ehemann  eine  bezahlte
          Taetigkeit von  verheirateten Frauen ab, so gilt es
          als unwahrscheinlich, dass seine Frau  einem  Beruf
          nachgeht. Ein Hinweis dafuer, dass sich die Mehrheit
          der Frauen dem Wunsch des Partners beugen ist, dass
          lediglich  3  %  der  Frauen  angeben,   dass   die
          Schwierigkeiten Beruf und Familie  zu  kombinieren
          auf Beschwerden des  Mannes  zurueckzufuehren  sind.
          (Gewestelijk Arbeids Bureau S. 53)

          Eine  zunehmende  Akzeptanz  gegenueber  weiblicher
          Erwerbstaetigkeit  laesst  sich  zwar  auch  in   den
          Niederlanden  feststellen
          (Gewestelijk Arbeids Bureau S. 53), aber die Motive der
          Maenner liegen weniger in der Selbstverwirklichung
          der Frauen sondern sind finanzieller Art.
          (Clason S. 148)

          Die gestiegene  Arbeitsmarktteilnahme  von  Frauen
          hat zur Folge, dass immer mehr Menschen die Ansicht
          vertreten,  dass  bezahlte  und  unbezahlte  Arbeit
          sowie die  Kindererziehung  zwischen  Maennern  und
          Frauen gleich aufgeteilt werden muss.
          (Gewestelijk Arbeids Bureau S. 53)
          Seit Mitte  der  70iger  Jahre  ist  bereits  eine
          Zunahme der Aufgabenteilung zwischen Mann und Frau
          zu verzeichnen (Oudijk S. 43), egal ob die  Frau
          berufstaetig ist oder nicht. Deutlich  am  hoechsten
          liegt  der  maennliche   Beitrag   zur   familialen
          Alltagsarbeit  bei  verheirateten,   berufstaetigen
          Muettern.   Des   weiteren   haben   Untersuchungen
          ergeben, dass ein  positiver  Zusammenhang  besteht
          zwischen dem Ausbildungsniveau der  Frau  und  der
          Mithilfe des Ehemannes. Das gleiche gilt  fuer  die
          Hoehe des Einkommens, je hoeher das Gehalt der  Frau
          um so mehr  beteiligt  sich  der  Partner  an  den
          Aufgaben des taeglichen Lebens, es  sei  denn,  das
          Einkommen  ist  so   hoch,   dass   eine   bezahlte
          Haushaltshilfe eingestellt werden kann.
          (Clason S. 64)
          Trotz der positiven Tendenz sind es  auch  in  den
          Niederlanden die Frauen,  die  die  Hauptlast  der
          familialen Alltagsarbeit  tragen  und  viermal  so
          viel  Hausarbeit  verrichten   wie   die   Maenner.
          (Oudijk S. 43) Diese  Doppelbelastung  wird  von
          den Frauen als ein herausragendes Problem genannt.
          (Gewestelijk Arbeids Bureau S. 53)

          In den 80iger Jahren gingen 95,5 % der  Vaeter  mit
          Kindern unter vier Jahren  einer  Erwerbstaetigkeit
          nach, 92 % von ihnen in  Vollzeit.
          (Groenendijk/de Wit S. 126)
          Obwohl  die  Teilzeitbeschaeftigung
          von Maennern in den Niederlanden mit 8,7 % im  Jahr
          1985 (BRD 2,1 % 1984)  eine  Spitzenstellung  im
          europaeischen   Vergleich    einnimmt    und    die
          dominierende Altersgruppe die  25  bis  49jaehrigen
          sind (BMFJ April 1989 S. 15/96), wird von  ihnen
          kein  wesentlicher  Beitrag  zur   Kinderbetreuung
          geleistet.
          Auch 1981 waren immer noch 61  %  der  Maenner  und
          46t%  der   Frauen   der   Ansicht,   dass   Frauen
          geschickter sind im Umgang  mit  kleinen  Kindern.
          (Gewestelijk Arbeids Bureau S. 53)  Da  in  der
          Literatur  keine  Information  darueber  zu  finden
          waren, in welcher Hoehe die niederlaendischen Maenner
          den Elternteilzeiturlaub in Anspruch  nehmen,  ist
          davon auszugehen, dass die Zahl sehr niedrig liegt.
          Untersuchungen  hinsichtlich   des   Zeitaufwandes
          zeigen, dass sich auch auf dem Gebiet  der  Kinder-
          betreuung  Veraenderungen  abzeichnen.  Junge  ver-
          heiratete Maenner (unter  35  Jahren)  mit  Kindern
          haben sich 1975 3,6 Stunden in der Woche mit ihren
          Kindern  beschaeftigt,  1980   waren   es   bereits
          5,1 Stunden.  Wenn  die  Veraenderungen  in  diesem
          Tempo fortschreiten, wird es allerdings  noch  bis
          in das 21. Jahrhundert  dauern,  bis  die  Kinder-
          betreuung  zwischen  Maennern  und  Frauen   gleich
          verteilt ist. (Groenendijk/de Wit S. 127)
          Gleiches  gilt fuer die  Hausarbeit.  Bei  weiterer
          Zunahme der Mithilfe durch  die  Maenner  wird  die
          Alltagsarbeit im Jahre 2108 von Maennern und Frauen
          in gleichem Umfang uebernommen. (Oudijk S. 45)

          Dieses Rechenexempel laesst jedoch eine gegenlaeufige
          Entwicklung ausser acht. Trotz  groesserer  Akzeptanz
          gegenueber weiblicher Erwerbsarbeit  ist  nicht  zu
          leugnen, dass mit steigender  Arbeitslosigkeit  die
          Stimmen  zugenommen  haben,   die   fordern 'pro
          Lebenseinheit  ein   Verdiener'.
          (Gewestelijk Arbeids Bureau S. 53)

6.3.      Zusammenfassung

          Die  niederlaendische  Literatur   vermittelt   den
          Eindruck, dass die Maenner in hoeherem  Masse  als  in
          der Bundesrepublik Deutschland die Frauen bei  der
          familialen Alltagsarbeit  unterstuetzen.  Dies  ist
          zurueckzufuehren auf eine generell groessere  Partizi-
          pation  des   Mannes   an   der   Gestaltung   des
          Familienlebens, bedingt durch die  verhaeltnismaessig
          starke expressive Rolle des  Vaters.  Andererseits
          ist gerade die Prioritaet  des  haeuslichen  Lebens-
          bereiches, in Verbindung  mit  dem  noch  weitver-
          breiteten traditionellen  familialen  Rollengefuege
          ein  Grund,  warum  verheiratete  Frauen  in   nur
          geringem Masse erwerbstaetig sind.
          Der vermehrte Beitrag der deutschen Maenner an Auf-
          gaben des taeglichen Lebens laesst sich zum Teil  auf
          die,   von   der    Familienpolitik    gestuetzten,
          gesellschaftlichen Aufwertung der Hausfrauen-  und
          Mutterrolle zurueckfuehren.
          In der Bundesrepublik  Deutschland  sowie  in  den
          Niederlanden  uebernehmen  die  Maenner  nur   einen
          Bruchteil der anfallenden Aufgaben, haeufig in  be-
          stimmten, ausgewaehlten Bereichen,  und  ueberlassen
          den Frauen weiterhin  die  Hauptverantwortung  fuer
          Haushalt, Familie und Kinder.
          So laesst sich feststellen, dass  in  beiden  Laendern
          die Beitraege der Maenner  zur  familialen  Alltags-
          arbeit und Kinderbetreuung vorlaeufig  noch  keinen
          stimulierenden Effekt haben auf die  Arbeitsmarkt-
          teilnahme von Frauen und Muettern.


7.        Zusammenfassung

          Meine  Vermutung,  dass  die  Ausgangsposition  der
          niederlaendischen     Frauen     bezueglich      der
          Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ist als
          die der Frauen in der  Bundesrepublik  Deutschland
          hat sich, nach dem  Durcharbeiten  der  Literatur,
          als falsch erwiesen.
          Weder die  Situation  in  der  Familie,  noch  die
          gesellschaftlichen     und     familienpolitischen
          Bedingungen verhelfen der Frau dazu, dass Beruf und
          Familie   gleichwertig   nebeneinander    bestehen
          koennen. Im Gegenteil, staerker als in  der  Bundes-
          republik Deutschland scheint  die  niederlaendische
          Gesellschaft auf die Frau Druck  auszuueben,  damit
          sie  auf  eine  bezahlte,  ausserhaeusige  Taetigkeit
          verzichtet.
          Dieser  Eindruck   wird   moeglicherweise   dadurch
          verstaerkt, dass in der niederlaendischen Oeffentlich-
          keit     gesellschaftspolitische      Diskussionen
          erheblich offener und direkter gefuehrt werden. Die
          Auseinandersetzung mit der geschlechtsspezifischen
          Arbeitsteilung,   der   Ursache    der    sozialen
          Ungleichheit zwischen Maennern und Frauen,  ist  in
          der  Bundesrepublik  Deutschland  indirekter   und
          verhaltener spuerbar.
          Verschleierung scheint eine Taktik zu sein um  die
          Bewusstmachung  der   sozialen   Ungleichheit   der
          Geschlechter zu unterdruecken.

          Der hohe Stellenwert der  familialen  Lebenssphaere
          in  den  Niederlanden  und  der  Mangel  an  einem
          bedarfsgerechten  Netz  von   Kinderbetreuungsein-
          richtungen verpflichten die  niederlaendische  Frau
          in hoeherem Masse als  die  deutsche  Frau  auf  die
          Familie.

          Weder in der Bundesrepublik  Deutschland  noch  in
          den Niederlanden wurden  bisher  Rahmenbedingungen
          geschaffen, die die Vereinbarkeit  von  Beruf  und
          Familie   fuer   die   Frau    erleichtern.    Auch
          familienpolitische Massnahmen,  Zunahme  der  Teil-
          zeitstellen und  beginnende  Flexibilisierung  der
          Ladenschlusszeiten koennen nicht ueber  die  Tatsache
          hinwegtaeuschen,  dass  weibliches  Erwerbsverhalten
          durch Familienorientierung bestimmt wird.
          Alle Forderungen und Massnahmen  zur  Vereinbarkeit
          von  Beruf  und  Familie  sind  auf   die   Frauen
          gerichtet und auf deren Situation abgestimmt.  Die
          Position  der  Maenner  wurde   bisher   nicht   im
          geringsten veraendert.
          Die "grosszuegige" Mithilfe der Maenner  im  Haushalt
          laesst die traditionelle  Aufgabenteilung  weiterhin
          unberuehrt.  Aeusserungen  der   Maenner,   dass   eine
          Umverteilung der bezahlten und unbezahlten  Arbeit
          zugunsten der  Frauen  erfolgen  muss,  bleibt  ein
          Lippenbekenntnis.

          Die Mehrfachbelastung  der  Frau  durch  Haushalt,
          Kinder und Beruf, durch  emotionale  Staerkung  des
          Mannes  und  Schaffung  eines  Familienklimas  der
          Entspannung  und  Geborgenheit  hat   nichts   mit
          Emanzipation zu tun,  sondern  ist  schlicht  eine
          Ueberforderung der Frau.
          Warum Frauen stillhalten und  den  Kampf  um  eine
          problemlosere Vereinbarkeit von Beruf und  Familie
          nicht aufnehmen, laesst sich nur damit erklaeren, dass
          sie dankbar  sind  ueberhaupt  an  der  Arbeitswelt
          teilnehmen zu  duerfen.  Ein  weiteres  Aufbegehren
          wuerde neue (nicht mehr vorhandene) Kraefte fordern.
          Viele Frauen stellen darueberhinaus ihre  alleinige
          Zustaendigkeit fuer  Haushalt,  Familie  und  Kinder
          nicht in Frage, sondern sehen in der Ueberbelastung
          ein individuelles Problem, ohne  den  Zusammenhang
          mit der patriarchalischen Gesellschaftsstruktur zu
          erkennen.
          Waehrend der Bearbeitung dieses Themas  verfestigte
          sich in mir  das  Bild,  dass  die  Frauen  in  der
          Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden
          die "Entwicklungslaender" der Maenner sind.
          Vergleicht "frau" die Abhaengigkeit und  Ausbeutung
          der 3.-Welt-Laender durch die maechtigen  Industrie-
          staaten, so lassen sich Paralellen ziehen  zu  den
          Frauen, die  von  den  starken  Maennern  zu  deren
          Vorteil genutzt werden.
          Entwicklungshilfe  in  der  suedlichen   Hemisphaere
          schafft haeufig die  Voraussetzung,  dass  sich  der
          Norden  weiterhin   der   vorhandenen   Ressourcen
          bedienen kann, und ihm das Gefuehl vermittelt einer
          moralischen Verpflichtung  nachgekommen  zu  sein.
          Zugestaendnisse hinsichtlich  der  Erwerbstaetigkeit
          und der familienpolitischen Massnahmen  moegen,  als
          eine Entwicklungshilfe fuer Frauen, bei Maennern das
          Gewissen  beruhigen.   Statt   aber   den   Frauen
          wirkliche  Hilfen   anzubieten   und   ihnen   die
          Selbstaendigkeit zu ermoeglichen,  bleibt  die  alte
          Rollenverteilung und Abhaengigkeit bestehen.

          Weder    familienpolitisches    Eingreifen    noch
          Massnahmen der Wirtschaft werden an  der  Situation
          der Frauen in der Bundesrepublik  Deutschland  und
          den Niederlanden  etwas  aendern,  wenn  nicht  die
          Vereinbarkeit  von  Beruf  und  Familie  auch  ein
          Maennerthema wird.

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          Kein Platz fuer Panini
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     "Ich versichere hiermit, dass  ich  die  vorstehende
     Arbeit selbststaendig angefertigt habe und dabei nur
     die angegebenen  Hilfsmittel  und  Quellen  benutzt
     habe."

     Unterschrift von Sibylle Haertel
     April 1992
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(C) Sibylle Haertel
Die kommerzielle Verwendung (auch auszugsweise) dieser Arbeit verlangt die
schrifliche Zustimmung der Autorin; dies gilt auch fuer die Verbreitung in kommerziellen
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Meine private eMail Adresse: sib.haertel@woschee-haertel.de
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